Versicherungen für Boot und die Yacht

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Bootsversicherung & Yachtversicherung

Leistungen unserer Sportbootkaskoversicherung:

  • Versicherung zum Neuwert
  • All – Gefahrendeckung
  • Maschinenanlage gegen alle Sinkschäden mitversichert
  • keine Abzüge ”NEU für ALT”
  • feste Taxe
  • Schadenfreiheitsrabatt bis 40 %,  auch als Vorrausrabatt,
  • keine Selbstbeteiligung bei Totalverlust, Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, persönlichen Effekten, Kollisionsschäden die allein Dritte schuldhaft verursacht haben,
  • halbe Selbstbeteiligung nach 5 schadenfreien NEUBACHER Jahren
  • Beiboote sind gegen alle eingeschlossenen Risiken mitversichert
  • Aufwendungen (Kosten) für das Heben, Entfernen, Bergen, Entsorgen oder Vernichten des Wracks einschl. Zubehör und evtl. an Bord befindlicher Ausrüstung und Ladung sind bis zu 2.000.000 € mitversichert
  • Mitversicherung des Regattarisikos
  • Mitversicherung von Land- und Fährtransporten, ausgenommen sind Sonder- und Schwertransporte
  • Mitversicherung des Winterlagerrisikos
  • Mitversicherung der vorübergehend von Bord genommenen Teile
  • Innovationsklausel

Mögliche zusätzliche Einschlüsse:

Maschinenversicherung für Boots- und Yachtmotoren

Boots- und Yachtmotoren stellen einen hohen wirtschaftlichen Wert dar. Reparatur oder Neuanschaffung auf Grund eines Schadens können schnell einige tausend oder zehntausend von EURO kosten. Eine bestehende Yachtkaskoversicherung bietet in vielen Fällen keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Sie ersetzt in der Regel nur Schäden die von außen Verursacht worden sind. Bei vielen Anbietern leistet sie nicht mal diese Aufgaben.

Die NEUBACHER erweiterte Kaskoversicherung für Maschinen und Anlagen bieten einen erweiterten finanziellen Schutz gegen folgende Risiken: (innere Betriebsschäden)

Versicherte Schäden und Gefahren

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
  • Überdruck  oder Unterdruck;
  • Sturm, Frost oder Eisgang.

Sofern der Schaden an der Maschine unter Gewährleistungs- oder Garantieansprüche fällt, leistet die Versicherung subsidiär, d. h. nachfolgend zu den durchsetzbaren Ansprüchen. Etwaige Abschleppkosten sind nur über den Deckungsumfang der Kaskoversicherung versichert.

Versicherte Sachen:

Betriebsfertige  Antriebsmaschinen und Anlagen bis zu einem Alter von 15 Jahren. Mitversichert gelten Hilfsaggregate, Pumpen, Getriebe, Wellen inkl. Lager und Schrauben. Die Versicherung gilt in Ergänzung zu einer bestehenden NEUBACHER Sportboot-Kaskoversicherung. Diese ergänzenden Bedingungen gehen den SBK vor. Nicht versichert sind  Hilfs- und Betriebsstoffe.

Entschädigungsleistung bei Teilschaden

Der Versicherer ersetzt im Teilschaden die Kosten der Reparatur. Zu den Wiederherstellungskosten gehören im Teilschadenfall neben den eigentlichen Reparaturkosten ohne Abzüge „neu für alt“ auch sämtliche Ein- und Ausbaukosten der versicherten Sache, der Land- und Seetransport der zur Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die Kosten die durch Arbeiten am Boot sowie für das Kranen des Bootes entstehen. Sofern möglich sind generalüberholte Austauschteile zu verwenden.

Bei Totalschäden wird der Zeitwert ersetzt, höchstens jedoch die Versicherungssumme.

Weiter Informationen zu Umfang, Bedingungen und Kosten stellen wir gerne zur Verfügung oder schauen Sie einfach im Dokumentencenter nach.

Mit einer Bootsversicherung/ Yachtversicherung von NEUBACHER, sind Sie immer, mehr als nur gut versichert.

 

Wissenswertes und Informatives

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