Versicherungsschutz für Fischerboote und Kutter

Unser Versicherungsschutz für Fischereifahrzeuge basiert auf den Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen (ADS) sowie den DTV- Klauseln.
Bei den ADS Bedingungen handelt es sich um eine so genannte ” Allgefahren-Deckung” einschließlich der Kollisionshaftung. Das heißt der Versicherer trägt alle Gefahren, denen das Schiff während der Dauer des Versicherungsschutzes ausgesetzt ist. Er leistet Ersatz für alle Schäden an der Substanz des Schiffes, die durch eine versicherte Gefahr verursacht oder als deren Folge eingetreten ist.
Ausschlüsse
- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse und feindliche Verwendung von Kriegsmaterial
- Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von Seiten eines Staates
- Schäden durch Verzögerung, Alter und Abnutzung
- Kernenergie
Um den Versicherungsschutz individuell auf die Belange des Fischers abzustimmen, ist es auch möglich die Deckung einzuschränken, wie z. Bsp. nur den Totalverlust zu versichern.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit eine Anschlussdeckung zu versichern. Wenn zum Beispiel, bereits eine Deckung über eine Fischereikasse besteht, bei der es Einschränkungen in der Deckungshöhe oder im Deckungsumfang gibt, wie etwa der Ausschluss von Maschinen- und Getriebeschäden oder sonstige Beschränkungen. Über unsere Anschlussdeckung kann der Fischer diese bestehenden Versicherungslücken schließen.
Weitere Angebote für Fischereifahrzeuge
Haftpflicht/ P&I Versicherung/ T+H
Elektronikversicherung










