Maschinenversicherung

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Maschinenversicherung

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Immer größer werden die technischen und sicherheitsrelevanten Ansprüche an den Transport von Gütern in der Schifffahrt. Sie setzen mehr als in der Vergangenheit den zunehmenden Einsatz hochwertiger maschineller Einrichtungen an Bord der Schiffe voraus. Ihr Wert beträgt bei Spezialschiffen oftmals bis zu 50 % des Schiffswertes.
Diese maschinellen Einrichtungen sind unter den Ersatzbedingungen in der heutigen Schifffahrt einem hohen Gefahrenpotential ausgesetzt. Dazu zählen unter anderem auch Bedienungs- und Wartungsfehler. Ein Verzicht auf diese Versicherung bedeutet, dass der Eigner auch hier die finanziellen Risiken alleine trägt.
Eine Maschinenversicherung leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden.
Dies können z. B. sein:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
  • Wasser-, Öl-, Schmiermittelmangel

Aus dieser unvollständigen Aufzählung ist zu entnehmen, dass auch neue maschinelle Einrichtungen, ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme versichert sein sollten. Gewährleistungspflichten des Herstellers und der Werft bieten keinen ausreichenden Schutz, auch nicht in der Garantiezeit.
Zu versicherbaren maschinellen Einrichtungen gehören unter anderem die Hauptantriebs- und Bugstrahlanlage eines Schiffes, Lösch- und Ladepumpen oder Hilfsmaschinen und Stromerzeuger.
Von den deutschen Versicherern wird die Maschinenversicherung auf Basis der Allgemeinen Maschinen-Versicherungsbedingungen (AMB 91) gedeckt, entsprechende Klauseln und Besonderen Bedingungen runden den Versicherungsschutz ab.

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