
24-Stunden-Schadenhotline: 0172 / 39 40 412
Wenn es darauf ankommt – Verhalten im Schadenfall
1. Sie sind vom Gesetz her Verpflichtet, einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Verhalten Sie sich einfach so, als gäbe es keine Versicherung.
2. Informieren Sie uns so schnell wie möglich z.B. telefonisch, Fax oder Mail über Ursachen, Art,und Höhe ( Kostenvoranschlag ) des Schadens und geben Sie bei Kollisionsschäden Name und Anschrift des Gegners an. Teilen Sie uns auch mit, wie wir Sie erreichen können, um die Verhaltensregeln mitteilen zu können.
3. Senden Sie uns den Havariebericht sorgfältig ausgefüllt und nach Möglichkeit mit Seekarte Logbuchauszüge zu. Ebenfalls benötigen wir eine Kopie des Bootsführerscheines, des verantwortlichen Skippers an Bord.
4. Erkennen Sie keine Ansprüche an, sondern fordern den Anspruchsteller auf eine schriftliche begründende Erklärung abzugeben.
5. Hinweise, auch die nicht besonders erfragt sind, führen Sie bitte auf, Bsp. Trunkenheit, Entzug der des Bootsführerscheines, überhöhte Forderungen oder andere Merkwürdigkeiten.
6. Bei Schäden durch Feuer, Explosion, Diebstahl, böswilliger Beschädigung immer sofort die Polizeibenachrichtigen und Anzeige erstatten.
7. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages finden Sie unter §11 Pflichten u.Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schaden- / Versicherungsfall weitere Hinweise.
8 Wenn der Versicherer den Schaden vom Sachverständigen begutachten lässt, nehmen Sie nach Möglichkeit an der Besichtigung teil und versuchen Sie bei dieser Gelegenheit, mit der Reparatur-werkstatt / Werft und / oder dem Sachverständigen die Höhe des Schadens einzugrenzen und in allen Punkten Einigkeit zu erzielen.
9. Teilen Sie das Urteil des Sachverständigen nicht , so haben Sie zur außergerichtlichen Klärung die Möglichkeit eines „Sachverständigen- Verfahrens“. Benennen Sie einen weiteren Sachverständigen Ihrer Wahl. Diese wählen dann einen Obmann, der den Fall prüft und entscheidet.
10. Treten Sie Ihre Forderungen gegen den Versicherer nicht ohne unsere Zustimmung an eine Werft ab.
11. Besonderheiten:
a) Bei Bergung aus Seenot handeln Sie mit den Bergern keine festen Kosten aus. Internationalüblich ist der offene Vertrag „no cure- no pay“= „kein Erfolg- keine Bezahlung“.
Die weiteren Verhandlungen überlassen Sie Ihrem Versicherer.
Machen Sie keine Aussagen zum Wert Ihrer Yacht.
b) Schäden, die in Gewahrsam eines Dritten entstanden sind, sind mit diesem gemeinsam zu protokollieren (Ursache, Hergang, Umfang und Höhe des Schadens).
Kollisionsschäden und Strandungsfälle müssen darüber hinaus noch im nächsten Hafen der Wasserschutzpolizei bzw. Hafenmeisterei mit Logbuchauszügen bekannt gegeben werden.
Sie erreichen uns unter: NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH,
Friedensstraße 21, 19053 Schwerin, Tel. 0385-733982, Fax 0385-733983,
Mail: info@neubacher-marine.de










