Neubacher Bootsversicherungen
10. Juli 2015

Schäden an Booten und Yachten

Ein Schaden und was nun?

Was sagt der Gesetzgeber dazu, hier ein Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
§ 31 „Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers
(1) Der Versicherer kann nach dem Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass der Versicherungsnehmer jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist. Belege kann der Versicherer insoweit verlangen, als deren Beschaffung dem Versicherungsnehmer billigerweise zugemutet werden kann.“

    • Unsere Empfehlungen:
      • Legen Sie sich einen Ordner fürs Boot oder die Yacht an in dem alles gesammelt wird was an Anschaffungen und Investitionen getätigt wird.
      • Bei neuen Booten und Yachten dürfte der Nachweis eigentlich kein Problem sein.
      • Heben Sie alle Anschaffungsrechnungen auf und machen Sie zusätzlich Fotos von ihrer Yacht und der Ausrüstung.
      • Wie sieht es aber bei Gebrauchtbooten aus, in denen technische Ausrüstung und Geräte bereits installiert sind. Fragen sie den Vorbesitzer nach Anschaffungsrechnungen, Reparaturrechnungen und sonstigen Nachweisen für Investitionen am Boot.
      • Fotografieren sie das Boot, die Technik und ggf. auch die Typenschilder der technischen Geräte sowie Ausrüstungsgegenstände.
      • Vergessen sie nicht die persönlichen Effekten und die Sicherung des Außenbordmotors usw. zu dokumentieren.

Wenn sie dieses und die vertraglichen Obliegenheiten für den Schadenfall berücksichtigen, sollte einer schnellen und unkomplizierten Schadenregulierung in diesen Fällen nichts mehr im Wege stehen.

Warum sollten dieses das tun:
Damit es im Schadenfall nicht zu Problemen kommt, wenn es um die Nachweise von Schadenumfang und Schadenhöhe geht. Gerade bei Diebstählen, Einbruchdiebstählen, oder wenn die betroffenen Teile aus anderen Gründen nicht mehr vorhanden sind gehen Sie damit Problemen aus dem Weg.

Nur zwei Beispiele:
Auf ihrer Yacht wird eingebrochen, die Diebe nehmen den Kartenplotter mit. Wenn Sie eine Rechnung über den Erwerb des Kartenplotters dem Versicherer vorlegen können ist die Regulierung des Schadens in der Regel kein Problem. Was aber wenn nicht? Sie müssen dem Versicherer nachweisen, dass der gestohlene Kartenplotter z.B. eingebaut an Bord gewesen war und sie müssen nachweisen um was für einen Kartenplotter es sich gehandelt hat. Die Anschaffungspreise für Plotter weichen bekanntlich je nach Gerätetyp und Hersteller erheblich voneinander ab.
Im Winterlager wird die Abdeckplane durch einen orkanartigen Sturm zerstört. Teile zur Begutachtung durch den Sachverständigen sind auf Grund des Sturmes nicht mehr vorhanden.
Der Sattler macht ihnen einen Kostenvoranschlag über 5000€ zur Wiederbeschaffung einer neuen Winterplane. Sie müssen dem Versicherer nachweisen, dass sich auf dem Boot eine Abdeckplane vom gleichen Wert befand und nicht eine Winterplane aus dem örtlichen Baumarkt für 200€.

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