Neubacher Bootsversicherungen

Vorschäden

Versicherte und nicht versicherte Vorschäden die der Antragssteller einer Bootsversicherung bereits vor Antragsstellung hatte.

Benötigt der Versicherer für die Risikoeinschätzung.

Wichtig: Die Frage bezieht sich auch auf nicht versicherte Vorschäden. Ihnen wurde vor kurzem beispielsweise ein Außenbordmotor gestohlen. Das Boot und der Motor waren nicht versichert. Diesen Schaden müssen Sie trotzdem angeben, auch wenn kein Versicherungsschutz bestand.
Sie wollen doch sicherlich nicht, dass der Versicherer Ihnen irgendwann einmal arglistige Täuschung unterstellen kann.

Er will wissen ob Sie nich gegebenenfalls in der Vergangenheit mehrere Schäden mit einem Boot oder einer Yacht hatten.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Fragen? Rufen Sie uns an!

0385 / 52 19 10 00

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.

NEUBACHER Boots-Yacht-
Schiffsversicherungsmakler GmbH
August-Bebel-Str. 10
19055 Schwerin

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Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
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Samstag: nach Vereinbarung

Tel. 0385 / 52 19 10 00

Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.

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