Neubacher Bootsversicherungen

Schiffsmaschinenversicherung

Damit Ihr Schiff immer wie geschmiert läuft!

Die maschinellen Einrichtungen in der Schifffahrt sind unter den heutigen Einsatzbedingungen einem hohen Gefahrenpotential ausgesetzt. Dazu zählen unter anderem auch Bedienungs- und Wartungsfehler. Ein Verzicht auf diese Versicherungen bedeutet, dass der Eigner auch hier die finanziellen Risiken alleine trägt. Eine Maschinenversicherung leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden, verursacht durch, zum Beispiel:

• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
• Konstruktions-Material-Ausführungsfehler
• Wasser-Öl-Schmiermittelmangel

Aus dieser unvollständigen Aufzählung ist zu entnehmen, dass auch neue maschinelle Einrichtungen, ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme versichert sein sollten. Gewährleistungspflichten des Herstellers und der Werft bieten keinen ausreichenden Schutz, auch nicht in der Garantiezeit.

Weitere Einschlüsse wie Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung sind möglich: Wird eine Ihrer Maschinen beschädigt, entstehen nicht nur Reparatur- oder Neuanschaffungskosten. Jeder Maschinenausfall bedeutet auch, dass laufende Kosten nicht erwirtschaftet werden können und Betriebsgewinn ausfällt. Mit der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung decken Sie auch diese finanziellen Schäden ab.

Wir versichern auch Ihre Franchise im bestehenden Schiffsmaschinenversicherungsvertrag.
Zu versicherbaren maschinellen Einrichtungen gehören unter anderem die Hauptantriebs- und Bugstrahlanlage eines Schiffes, Lösch- und Ladepumpen oder Hilfsmaschinen und Stromerzeuger.

Von den deutschen Versicherern wird die Maschinenversicherung auf Basis der Allgemeinen Maschinen-Versicherungsbedingungen gedeckt, entsprechende Klauseln und Besonderen Bedingungen runden den Versicherungsschutz ab.

Für Fragen und Angebote stehen wir Ihnen als Spezialisten für Versicherungen rund um die Binnen- und Küstenschifffahrt jederzeit zur Verfügung.

NEUBACHER Boots-Yacht-
Schiffsversicherungsmakler GmbH
August-Bebel-Str. 10
19055 Schwerin

Wir sind Mitglied im

Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung

Tel. 0385 / 52 19 10 00

Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.

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