Neubacher Bootsversicherungen
26. Juli 2013

Vorsicht beim Betanken von Sportbooten

05Vorsicht beim Betanken von Sportbooten

Bootshausbrand am 05.07.2013 Bootshaushalle und 18 Boote in Flammen vernichtet. Der Brandursachenermittler hat folgendes festgestellt:
„Der Brand ist als Folge des Umfüllens von Vergaserkraftstoff von einem Benzinkanister in den Bootstank sowie der dabei entstandenen elektrostatischer Aufladung mit anschließender Entladung entstanden. Der Gutachter führt weiter aus, dass in jüngster Zeit leichtsiedende Ether dem Ottokraftstoff beigemischt werden, womit der Flammpunkt und der Zündpunkt weiter gesenkt werden.“
Die Ermittlungsbehörden konnten kein Verschulden des Eigners, der sein Boot betankt hat und den Brand dadurch auslöste feststellen.
Versicherungstechnisch heißt das, das derjenige dessen Boot in Folge dieses schweren Bootshausbrandes mit abgebrannt ist, und für sein eigenes Boot keine geeignete Kaskoversicherung abgeschlossen hatte, den entstandenen Schaden jetzt wohl aus eigener Tasche zahlen muss. Grund dafür ist die Verschuldenshaftung bei Schäden verursacht durch das Motorboot. Wir empfehlen immer einen versierten RA einzuschalten.
Vorbeugend empfehlen wir natürlich auch sich sachkundig zu machen und Empfehlungen der Wasserschutzpolizei zu beachten oder diese einfach mal zu konsultieren.

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