Als Skipper einer Charteryacht tragen Sie eine große Verantwortung Besatzung und für das gecharterte Schiff.
Eine Privat- Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Ansprüche aus Skipper- und Crew-Aktivitäten auf einer gecharterten Yacht– aus diesem Grund ist besondere Vorsorge notwendig.
Was als entspannter Urlaubstörn beginnt, kann durch Fehlverhalten leicht ins Gegenteil umschlagen. Für verursachte Schäden gegenüber Dritten haften Sie mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.
[versicherung image="/wp-content/uploads/2012/03/Charterversicherungen.png" title="Sorgenfreier Urlaub" link="/charterversicherungen/antrag-online/" vorteil1="Kaskoschäden bis 750.000 €" vorteil2="Abgestimmt speziell für Yachtcharter" vorteil3="Sicherheit für Sie und Ihre Crew"]
Eine Skipper-Haftpflichtversicherung von NEUBACHER kann Sie und Ihre Crew gegen unangenehme Folgen Ihres Törns schützen. Schadenereignisse die durch den Gebrauch der gecharterten Yacht und deren Beiboote durch Skipper und Crew an Dritten entstehen können mit der Skipper Haftpflicht versichert werden. Weiterhin werden unberechtigte Ansprüche, die gegen Sie gestellt werden, abgewehrt.
Es gilt der Versicherungsschutz auch für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff verursacht werden, für die kein Versicherungsschutz über die Kasko-Versicherung des Charterunternehmens besteht.
Ein kurzer im Überblick:
Den genauen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.
Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Tel. 0385 / 52 19 10 00
Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.