Eine Skipperhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Personen, die eine gecharterte Yacht oder ein Charterboot als verantwortlicher Skipper führen. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die beim Führen des Bootes entstehen - einschließlich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Versicherung ist unverzichtbar, weil die private Haftpflichtversicherung das Führen motorisierter Wasserfahrzeuge in der Regel ausschließt.
Ohne Skipperhaftpflichtversicherung haftet der Skipper einer Charteryacht persönlich und unbegrenzt mit seinem gesamten Privatvermögen - auch bei Schäden, die in die Hunderttausende Euro gehen können.
Das Wichtigste in Kürze: Als Skipper haften Sie persönlich und unbegrenzt für alle Schäden, die beim Führen einer Charteryacht entstehen. Ihre private Haftpflichtversicherung greift auf dem Wasser nicht. Die Skipperhaftpflichtversicherung schließt diese Lücke - sie deckt Crew-Haftpflicht, grobe Fahrlässigkeit und Charterausfall ab.
Definition: Eine Skipperhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die speziell für das Führen fremder (gecharterter) Boote und Yachten konzipiert wurde. Sie schließt die Deckungslücke zwischen der privaten Haftpflichtversicherung des Skippers und der Kaskoversicherung der Charteryacht. Die Police springt ein, wenn durch das Verschulden des Skippers oder eines Crew-Mitglieds Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen.
Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen in Deutschland enthalten einen Ausschluss für Schäden, die beim Führen von motorisierten oder segelbetriebenen Wasserfahrzeugen entstehen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind motorisierte Wasserfahrzeuge in über 90 % der privaten Haftpflichtpolicen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das bedeutet: Sobald Sie als Skipper ein Charterboot übernehmen, besteht eine erhebliche Deckungslücke.
Gleichzeitig deckt die Kaskoversicherung der Charteryacht häufig nicht alle Schadensarten ab. Insbesondere bei grober Fahrlässigkeit - einem der häufigsten Ablehnungsgründe bei Charterschadensfällen - verweigern Kaskoversicherungen regelmäßig die Leistung.
Die private Haftpflichtversicherung schließt das Führen motorisierter Wasserfahrzeuge in über 90 % der Fälle aus. Wer eine Yacht chartert, benötigt daher zwingend eine separate Skipperhaftpflichtversicherung.
Im Bereich der Wassersportversicherungen werden drei Haftpflichtprodukte häufig verwechselt. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wesentlichen Unterschiede:
| Merkmal | Private Haftpflicht | Bootshaftpflicht | Skipperhaftpflicht |
|---|---|---|---|
| Schützt | Privatpersonen im Alltag | Bootseigentümer | Charterskipper (Führer eines fremden Bootes) |
| Geltung auf dem Wasser | In der Regel ausgeschlossen | Nur für das eigene Boot | Für gecharterte/fremde Boote |
| Grobe Fahrlässigkeit | Meist eingeschlossen | Je nach Tarif | Eingeschlossen |
| Crew-Schäden | Nein | Nein | Ja - Haftpflichtansprüche unter Crew-Mitgliedern |
| Charterausfall | Nein | Nein | Ja - entgangene Einnahmen der Charterfirma |
| Wer braucht sie? | Jeder | Bootseigentümer | Jeder, der eine Yacht chartert |
Die Bootshaftpflicht schützt den Eigentümer eines Bootes. Die Skipperhaftpflicht schützt den Führer eines fremden, gecharterten Bootes. Wer kein eigenes Boot besitzt, sondern chartert, benötigt eine Skipperhaftpflichtversicherung.
Als Skipper haften Sie nach deutschem Recht (§ 823 BGB) und nach internationalem Seerecht für alle Schäden, die durch Ihr Verschulden entstehen. Diese Haftung ist unbegrenzt - Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Im Schadensfall kann die Charterfirma oder deren Versicherung Regress bei Ihnen nehmen.
Gemäß § 823 BGB haftet der Skipper einer Charteryacht persönlich und unbegrenzt für alle Schäden, die durch sein Verschulden entstehen. Anders als bei Kraftfahrzeugen gibt es für Sportboote in Deutschland keine Versicherungspflicht.
Die Kaskoversicherung der Charteryacht deckt viele Schäden ab - aber nicht alle. Laut Branchenexperten ist grobe Fahrlässigkeit einer der häufigsten Gründe für die Ablehnung von Kaskoschäden bei Charteryachten. In der Praxis werden zahlreiche Schäden als grob fahrlässig eingestuft, darunter:
Hinweis: Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit liegt zwar beim Geschädigten, doch die Schwelle ist im Seerecht niedriger als viele Skipper annehmen. Bereits das Unterlassen einer gründlichen Einweisung in die Yacht kann als grob fahrlässig gewertet werden.
Die folgenden Beispiele zeigen, wie schnell Schadensersatzforderungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich entstehen können:
Szenario 1 - Kollision beim Anlegemanöver (Schaden: 45.000 €): Ein Skipper chartert eine 42-Fuß-Segelyacht in Kroatien. Beim Anlegen in einer Marina unterschätzt er die Windverhältnisse und kollidiert mit einer benachbarten Yacht. Schaden an der fremden Yacht: 35.000 €, an der eigenen Charteryacht: 10.000 €. Die Kaskoversicherung der Charteryacht verweigert die Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit. Die Skipperhaftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen der Deckungssummen gemäß Versicherungsbedingungen abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (2.500,00 €).
Szenario 2 - Crew-Mitglied schwer verletzt (Forderung: 52.000 €): Während eines Halsenmanövers wird ein Crew-Mitglied vom Großbaum am Kopf getroffen. Es folgen eine Hubschrauber-Rettung (8.000 €), eine Schulter-Operation im Ausland (22.000 €), Nachbehandlung (10.000 €) und Verdienstausfall (12.000 €). Das Crew-Mitglied macht Schadensersatzansprüche gegen den Skipper geltend. Die Skipperhaftpflicht deckt Personenschäden unter Crew-Mitgliedern vollständig ab.
Szenario 3 - Umweltschaden durch Ölaustritt (Rechnung: 75.000 €): Durch einen unentdeckten Motordefekt der Charteryacht tritt Öl ins Hafenwasser. Die Hafenbehörde macht den Skipper verantwortlich: Reinigungskosten 55.000 €, Bußgeld 20.000 €. Obwohl der Skipper den Defekt nicht verursacht hat, haftet er als verantwortlicher Führer. Die Skipperhaftpflicht übernimmt Gewässerschäden und Folgekosten.
Schadensersatzforderungen bei Charteryachten liegen laut Branchenerfahrung typischerweise zwischen 5.000 und 150.000 Euro. Ohne Skipperhaftpflichtversicherung trägt der Skipper diese Kosten aus eigener Tasche.
Der Leistungsumfang einer Skipperhaftpflichtversicherung variiert je nach Anbieter. Die folgenden vier Deckungsbereiche gelten als Mindeststandard einer guten Police:
Die Skipperhaftpflicht übernimmt Schadensersatzansprüche bei Personenschäden, die durch das Verschulden des Skippers entstehen. Dazu gehören Behandlungskosten, Rettungseinsätze, Rehabilitationsmaßnahmen und Verdienstausfall. Ein entscheidender Punkt: Bei hochwertigen Policen sind auch Haftpflichtansprüche zwischen Crew-Mitgliedern eingeschlossen.
Bei vielen günstigen Skipperhaftpflichtversicherungen ist die Crew-Haftpflicht nicht automatisch eingeschlossen, sondern muss als kostenpflichtiger Zusatzbaustein hinzugebucht werden. Skipper sollten vor Abschluss prüfen, ob Haftpflichtansprüche unter Crew-Mitgliedern abgedeckt sind.
Leistung bei Neubacher: Die Crew-Haftpflicht ist bei allen Tarifen automatisch und ohne Aufpreis eingeschlossen.
Grobe Fahrlässigkeit ist der häufigste Grund, warum die Kaskoversicherung einer Charteryacht die Regulierung verweigert. Eine gute Skipperhaftpflicht springt genau in dieser Situation ein und übernimmt die Kaskoschäden am gecharterten Boot.
Leistung bei Neubacher: Grob fahrlässige Kaskoschäden am gecharterten Boot sind bis zu 750.000 Euro versichert.
Als grob fahrlässig gelten unter anderem:
Wenn eine Charteryacht durch das Verschulden des Skippers längere Zeit nicht einsatzfähig ist, entgehen der Charterfirma Einnahmen. Diese entgangenen Chartereinnahmen können je nach Yacht und Saison schnell im fünfstelligen Bereich liegen.
Leistung bei Neubacher: Charterausfall bis 20.000 Euro eingeschlossen. Mietsach- und Vermögensschäden jeweils bis zu 200.000 Euro abgedeckt.
Bergungs- und Abschleppkosten nach einer Havarie oder Grundberührung können erheblich sein. Laut dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) können Gewässerreinigungskosten bei Ölunfällen je nach Umfang zwischen 10.000 und 200.000 Euro betragen. Eine gute Skipperhaftpflicht deckt diese Kosten ab.
Leistung bei Neubacher: Bergung, Abschleppen, Gewässerschäden und Wrackbeseitigung sind in allen Tarifen eingeschlossen.
Die folgende Tabelle zeigt die Leistungen der Skipperhaftpflichtversicherung im Überblick:
| Leistung | Deckung | Hinweis |
|---|---|---|
| Personenschäden | Bis 4 Mio. € | Inkl. Crew-Haftpflicht |
| Sachschäden | Bis 4 Mio. € | Inkl. fremde Yachten und Hafenanlagen |
| Kaskoschäden (grobe Fahrlässigkeit) | Bis 750.000 € | Am gecharterten Boot |
| Charterausfall | Bis 20.000 € | Entgangene Einnahmen der Charterfirma |
| Mietsachschäden | Bis 200.000 € | Am Charterboot und fest eingebautem Zubehör |
| Vermögensschäden | Bis 200.000 € | Z. B. Hafenblockade, Folgekosten |
| Passiver Rechtsschutz | Eingeschlossen | Abwehr unberechtigter Ansprüche |
| Geltungsbereich | Versichertes Fahrtgebiet | Versichertes Fahrtgebiet |
Die Kosten einer Skipperhaftpflichtversicherung hängen von mehreren Faktoren ab: der Bootsgröße, der gewünschten Deckungssumme, dem Geltungsbereich und der Vertragslaufzeit. Als Orientierung dienen die folgenden Richtwerte:
Eine Skipperhaftpflichtversicherung kostet in Deutschland zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr für private Skipper. Kurzzeit-Tarife für einzelne Törns sind ab circa 50 Euro erhältlich. Berufsskipper zahlen aufgrund höherer Deckungssummen entsprechend mehr.
| Tarif | Deckungssumme | Preis | Laufzeit |
|---|---|---|---|
| Kurzzeit-Schutz | Bis 2 Mio. € | Ab 77,44 € (50 % Nachlass bei 2. Charter p.a.) | Einzeltörn 6 Wochen |
Die wichtigsten Einflussfaktoren auf den Beitrag:
Nicht jede Skipperhaftpflichtversicherung bietet denselben Schutz. Die folgenden fünf Kriterien sind laut Versicherungsexperten entscheidend für die Wahl der richtigen Police:
1. Deckungssumme
Die Deckungssumme bestimmt, bis zu welchem Betrag die Versicherung im Schadensfall maximal zahlt. 4 Millionen pauschal für Personen-Sach-Vermögensschäden. Bei Törns in Ländern mit hohen Schadensersatzforderungen (z. B. USA) können höhere Summen sinnvoll sein.
2. Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Skipper im Schadensfall selbst trägt. Der Wert beträgt 2.500 €. Eine niedrigere Selbstbeteiligung erhöht die Prämie, reduziert aber das finanzielle Risiko im Schadensfall.
3. Geltungsbereich
Gemäß Police.
Eine subsidiäre Skipperhaftpflicht zahlt nur, wenn die Versicherung der Charteryacht nicht oder nicht ausreichend leistet. Eine primäre Deckung zahlt sofort und unabhängig von anderen Versicherungen. Die subsidiäre Variante ist günstiger und in den meisten Fällen ausreichend.
Die meisten Skipperhaftpflichtversicherungen auf dem deutschen Markt arbeiten subsidiär. Das bedeutet: Sie greifen als Auffangnetz, wenn die Yacht-Versicherung des Charterers nicht zahlt - etwa bei grober Fahrlässigkeit oder bei unzureichenden Deckungssummen.
Die Unterschiede zwischen den Anbietern liegen häufig im Detail. Die folgende Tabelle zeigt, welche Leistungen bei Neubacher inklusive sind - und bei anderen Anbietern oft extra kosten:
| Leistung | Bei Neubacher | Häufig bei anderen Anbietern |
|---|---|---|
| Crew-Haftpflicht | Inklusive | Kostenpflichtiger Zusatzbaustein |
| Grobe Fahrlässigkeit | Inklusive (bis 750.000 €) | Teilweise extra oder gedeckelt |
| Charterausfall | Inklusive (bis 20.000 €) | Häufig nicht enthalten |
| Passiver Rechtsschutz | Inklusive | Meist inklusive |
Der Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung ist unkompliziert. Bei Neubacher läuft der Prozess in drei Schritten ab:
Schritt 1: Persönliche Beratung
Kontaktieren Sie Neubacher telefonisch oder über das Online-Formular. In einem kurzen Gespräch klären wir Ihre Anforderungen: Welches Boot chartern Sie? Wo fahren Sie? Wie viele Crew-Mitglieder sind an Bord?
Schritt 2: Individuelles Angebot
Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot mit der passenden Deckungssumme und dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie erhalten eine transparente Gegenüberstellung der empfohlenen Tarife.
Schritt 3: Abschluss und sofortiger Schutz
Nach Ihrer Bestätigung erhalten Sie die Versicherungspolice umgehend per E-Mail. Der Versicherungsschutz beginnt sofort - rechtzeitig vor Ihrem nächsten Törn.
Jetzt beraten lassen: Telefon: 0385-52 19 1000 | Online-Antrag
Ja, eine Skipperhaftpflichtversicherung ist für jeden Charterskipper dringend empfohlen. Die private Haftpflichtversicherung schließt das Führen motorisierter Wasserfahrzeuge in über 90 % der Policen aus.
Ohne Skipperhaftpflicht haftet der Skipper im Schadensfall persönlich und unbegrenzt mit seinem gesamten Privatvermögen.
Besonders bei grober Fahrlässigkeit - die bei Charterschadenfällen häufig geltend gemacht wird - besteht ohne Versicherung ein erhebliches finanzielles Risiko.
Die Kosten einer Skipperhaftpflichtversicherung richten sich nach Bootsgröße, Deckungssumme und Vertragslaufzeit.
Kurzzeit-Tarife für einen einzelnen Törn beginnen bei circa 78 Euro.
Die Bootshaftpflichtversicherung schützt den Eigentümer eines Bootes vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch den Gebrauch des eigenen Bootes entstehen.
Die Skipperhaftpflichtversicherung hingegen schützt den Führer (Skipper) eines fremden, gecharterten Bootes.
Wer kein eigenes Boot besitzt, sondern eine Yacht chartert, benötigt eine Skipperhaftpflicht. Bootseigentümer, die ihr Boot selbst führen, sind über ihre Bootshaftpflicht bereits abgesichert.
Grobe Fahrlässigkeit ist einer der häufigsten Gründe, warum die Kaskoversicherung einer Charteryacht die Regulierung verweigert.
Die Skipperhaftpflicht von Neubacher deckt Kaskoschäden bei grober Fahrlässigkeit bis 750.000 Euro ab.
Damit ist der Skipper auch in Fällen geschützt, in denen ein Gutachter beispielsweise mangelnde Einweisung in die Yacht oder Missachtung von Navigationshinweisen feststellt.
Bei Neubacher ist die Crew-Haftpflicht in allen Tarifen automatisch und ohne Aufpreis eingeschlossen.
Wenn ein Crew-Mitglied durch das Verschulden des Skippers einen Personenschaden erleidet, übernimmt die Versicherung Behandlungskosten, Rettungseinsätze und Verdienstausfall.
Bei vielen anderen Anbietern ist die Crew-Haftpflicht ein kostenpflichtiger Zusatzbaustein.
Die Skipperhaftpflichtversicherung sollte vor Antritt des Törns abgeschlossen werden.
Ein rückwirkender Abschluss nach einem Schadensfall ist nicht möglich.
Die folgende Checkliste hilft Ihnen sicherzustellen, dass Sie vor Ihrem nächsten Chartertörn optimal versichert sind:
Die Skipperhaftpflicht ist ein wichtiger Baustein - aber nicht der einzige Schutz, den Charterskipper benötigen. Neubacher bietet ein umfassendes Paket an Charterversicherungen, die aufeinander abgestimmt sind:
| Versicherung | Schützt vor | Empfohlen für |
|---|---|---|
| Kautionsversicherung | Verlust der hinterlegten Kaution bei Schäden am Charterboot | Jeden Charterkunden |
| Reiserücktrittsversicherung | Stornogebühren bei krankheitsbedingter Reiseabsage | Langfristige Buchungen |
| Boots-Insassen-Unfallversicherung | Unfälle der Crew-Mitglieder an Bord | Familien und größere Crews |
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.


Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Tel. 0385 / 52 19 10 00
Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.
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