In den Werbekampagnen der einzelnen Anbieter lesen Sie immer nur, was alles versichert sein soll.
Niemand oder kaum einer sagt, was alles so nicht versichert ist.
Wir erklären Ihnen das sogenannte „ Kleingedruckte“ oder die „Hintertürchen“ in den Kaskoversicherungsbedingungen für Boote & Yachten und worauf Sie unbedingt achten sollten. Was sollte alles mitversichert sein!

Zugegeben, es ist für den Laien nicht ganz einfach das umfangreiche „Fachchinesisch“ in den Versicherungsbedingungen zu verstehen.
Oftmals wird sich nicht die Mühe gemacht, die angebotenen Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen tatsächlich durchzulesen und mit denen eines Wettbewerbers zu vergleichen.
Es werden Prämienhöhe und Deckungssumme als wichtigste Kriterien wahrgenommen.
"Tests oder sogenannte Vergleiche einiger Anbieter“ verkürzen relevante Leistungen auf ein Minimum und auf Begriffe wie Allgefahrendeckung, Feste Taxe, Wrackbeseitigungskosten oder Rückstufung im Schadenfall usw., wobei letztgenannte ja nichts nutzt, wenn der Versicherer den Schaden auf Grund von Ausschlüssen oder nicht eingehaltener Obliegenheiten erst gar nicht bezahlt.
Allgefahrendeckung, wirklich alles versichert?
Ausschlüsse in der Bootskasko die Sie so lieber nicht akzeptieren sollten!
Versicherungen kann man nicht Anfassen, Sehen, Hören, Riechen, Schmecken, Fühlen. Im Schadenfall kommt vielleicht das große Erwachen, weil einer dieser Ausschlüsse versteckt in den Versicherungsbedingungen stand, den Sie nicht erkannt haben. Es sei denn, Sie sind über NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler versichert.
Diese Versicherungsausschlüsse, Obliegenheiten und Einschränkungen beim Kaskoversicherungsschutz werden Sie bei NEUBACHER so nicht finden.
Gestöbert bei Mitbewerbern:
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz, sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden verursacht durch:
1. Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs, sofern diese bei Antritt der Fahrt vorlag und der Fahrzeugführer davon Kenntnis hatte oder gehabt haben musste
-dessen Wasserfahrzeug älter als 30 Jahre ist
Die genannten Beispiele stellen keine Vollzähligkeit der existierenden Einschränkungen und versteckten Obliegenheiten in den Kaskobedingungen einiger Anbieter dar.
Es gibt sicherlich keinen 100-prozentigen Versicherungsschutz, man sollte jedoch versuchen, diesem Ziel möglichst nahe zu kommen.
Nicht erwähnen müssen wir wohl, dass es diese Art von Ausschlüssen in den NEUBACHER Kaskoversicherungsbedingungen nicht gibt.
Also besser Sie sind über NEUBACHER Boots-Yacht Schiffsversicherungsmakler GmbH versichert.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.


Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Tel. 0385 / 52 19 10 00
Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.
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