Neubacher Bootsversicherungen

Charter

Unter "Charter" versteht man die Mietung oder Vermietung von Booten und Yachten gegen Entgelt.

Bareboat Charter
Hier wird vom Chartergast das gesamte Boot oder die gesamte Yacht gemietet. Zusätzliches Bordpersonal und ein Skipper oder Kapitän werden nicht mit gebucht.
Der Charterer stellt Besatzung und Skipper selbst und haftet entsprechend dem abgeschlossenen Chartervertrag für etwaige Schäden.

Kojencharter
Wenn der Chartergast nicht das ganze Boot oder die ganze Yacht mietet sondern nur eine einzelne oder mehrere Kojen gegen Bezahlung, so sprechen wir von Kojencharter.
Der Chartergast kann an der Törnplanung beteiligt sein, die haftungsrechtliche Verantwortung trägt dabei aber der Kapitän bzw. Skipper oder auch der Reeder und Veranstalter.

Eine Sonderform von Kojencharter ist die „Hand-gegen-Koje“ Charter.
Der Mitreisende zahlt keine Miete für die Mitfahrt, sondern erbringt als Gegenleistung eine Arbeitsleistung als Crewmitglied.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Fragen? Rufen Sie uns an!

0385 / 52 19 10 00

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.

NEUBACHER Boots-Yacht-
Schiffsversicherungsmakler GmbH
August-Bebel-Str. 10
19055 Schwerin

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Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung

Tel. 0385 / 52 19 10 00

Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.

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