Die Effekten sind persönliche Ausrüstungsgegenstände, die nicht zur seemännischen und technischen Ausrüstung der Yacht gehören.
Beispiel für persönliche Effekten:
Laut § 1 der Yachtkaskobedingungen sind einzelne Effekten mit einem Wert von über 1.000 EUR nur dann versichert, wenn sie zum Versicherungsbeginn gesondert angezeigt wurden.
Wenn Sie nicht sicher sind und Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.
Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Tel. 0385 / 52 19 10 00
Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.