Neubacher Bootsversicherungen

Fahrtgebiete

Das Gebiet, in dem für das Boot oder die Yacht Versicherungsschutz besteht, wird als "Fahrtgebiet" bezeichnet. Faktisch handelt es sich um den Versicherungsort.

Unsere Standard Fahrtgebiete sind:

1. Europäische Binnengewässer

2. Europäische Binnengewässer, Nord-und Ostsee begrenzt mit den Linien Bergen- Wick und Land`s End- Ushant/Quessant

3. Europäische Binnengewässer, Nord-und Ostsee begrenzt mit den Linien- Bergen- Wick und Land`s End- Ushant/Quessant sowie Mittelmeer innerhalb von der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko sind jedoch mitversichert), des Nahen Ostens und Albanien

4. In den Fahrtgebieten 1- 2, sind einmal jährlich im Zeitraum vom 1.4-30.9 eines Jahres, für einen Zeitraum von max. 6 Wochen Fahrgebietsüberschreitungen, nach Fahrtgebiet Pkt.3 mitversichert. Im Schadenfall verdoppelt sich allerdings die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Für Fahrtgebietsüberschreitungen oder anderen Fahrtgebieten, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Fragen? Rufen Sie uns an!

0385 / 52 19 10 00

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.

NEUBACHER Boots-Yacht-
Schiffsversicherungsmakler GmbH
August-Bebel-Str. 10
19055 Schwerin

Wir sind Mitglied im

Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung

Tel. 0385 / 52 19 10 00

Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.

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