Neubacher Bootsversicherungen

Grundberührung

Grundberührung oder auch an Grund geraten ist jede, meist ungewollte, Verbindung vom Unterwasserschiff eines Wasserfahrzeuges mit dem Grund.

Ursachen sind in der Regel Navigationsfehler, unseemännisches Verhalten aber auch sich ändernde Witterungsverhältnisse.

Verbunden sind Grundberührungen oftmals mit erheblichen Schäden am Unterwasserschiff und an der Antriebsanlage des jeweiligen Bootes, der Yacht oder des Schiffes.

Ebenfalls kann eine notwendige Bergung des Wasserfahrzeuges notwendig sein.

 

Verhaltensempfehlungen bei Grundberührung:

  • Yacht und Besatzung können durch an Grund geraten gefährdet sein.
  • Bilgen auf Wassereinbruch prüfen.
  • Lecks nach Möglichkeit mit Bordmittel abdichten und Lenz halten.
  • Sollten Sie das Leck nicht abdichten können, sofort Hilfe über Funk oder Telefon organisieren.
  • Unbedingt nächsten Hafen anlaufen und Unterwasserschiff kontrollieren.
  • Im Bereich der Binnenwasserstraßen müssen Sie umgehend die zuständigen Behörden verständigen.
  • Die Verantwortung für Leib und Leben trägt auch auf einem Sportboot, immer der Schiffsführer.

 

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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