Neubacher Bootsversicherungen

Kaufvertrag

Dokument über den Verkauf eines Bootes. Wird zwingend benötigt nach dem Verkauf des Bootes zur Abmeldung und Stornierung des Vertrages.

Wird das Fahrzeug veräußert, so geht der Versicherungsvertrag mit diesem Zeitpunkt, gemäß §§ 95 bis 98 VVG auf den Erwerber über.

Die bislang bestehende Haftpflichtversicherung endet mit dem Verkauf.

Wichtig zu wissen:

  • 97 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
    Anzeige der Veräußerung

(1) 1Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich anzuzeigen. 2Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, und der Versicherer den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.

Ggf. kann es eine Nebenpflichtverletzung des Verkäufers sein, der im Zweifel zum Schadensersatz verpflichtet wird, wenn der Versicherer leistungsfrei sein sollte.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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NEUBACHER Boots-Yacht-
Schiffsversicherungsmakler GmbH
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