Neubacher Bootsversicherungen

Kollision

Unter Kollision verstehen wir den Zusammenstoß, Zusammenprall, Karambolage, Aufeinandertreffen oder auch Aufeinanderprallen eines Wasserfahrzeuges mit schwimmenden oder festen Gegenständen.

Schwimmende Gegenstände wären zum Beispiel, andere Wasserfahrzeuge, Schifffahrtszeichen wie Tonnen oder sonstiges schwimmendes Gerät.

Feste Gegenstände können Steganlagen, feste Seezeichen oder wasserbauliche Anlagen sein.

Zu Kollisionen kann es kommen durch technische Schäden am Schiff, extreme Wetterverhältnisse, Navigationsfehlern oder auch die Überforderung der Besatzung bei der Führung des Wasserfahrzeuges.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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NEUBACHER Boots-Yacht-
Schiffsversicherungsmakler GmbH
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