Neubacher Bootsversicherungen

Liegeplatz

Ein Liegeplatz ist der Ort, an dem das Wasserfahrzeug festgemacht wird oder während der Abwesenheit des Eigners oder der Besatzung ständig oder vorübergehend liegt.

Wir unterscheiden im wesentlichem zwischen:
Wasserliegeplätzen, dieses können z.B. Steganlagen, Molen, Piere, Kaianlagen, usw. sein,

Landliegeplätzen hierzu gehören Winterliegeplätze in einer Halle oder auf dem Trockenplatz, Aufenthalte auf Slippanlagen während der Werftliegezeit, Strandliegeplätze für kleinere Fischerboote und Sportboote usw.

In der Berufsschifffahrt kennen wir auch noch die Reede auf der die Schiffe vor Anker liegen und in der Regel auf einen freien Liegeplatz im Hafen oder auf neue Fracht warten.
In der Passagierschifffahrt kennen wir z.B. auch die Seebäderschiffe die vor Helgoland vor Anker gehen um dann die Passagiere mit Bördebooten an Land zu bringen,

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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NEUBACHER Boots-Yacht-
Schiffsversicherungsmakler GmbH
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