Gewährung eines Schadenfreiheitsrabattes
Hat der Versicherungsschutz des Kaskovertrages in der Bootsversicherung von Anfang bis Ende eines Versicherungsjahres ununterbrochen bestanden, ohne dass in dieser Zeit ein Schaden gemeldet worden ist, für den der Versicherer eine Entschädigungsleistung erbracht oder Rückstellung gebildet hat, so wird der Kaskoversicherungsvertrag im folgenden Versicherungsjahr in die nachstehende Schadensfreiheitsklasse eingestuft:
Dauer des schadenfreien Beitragssatz in % Schadenfreiheitsklasse
und ununterbrochenen Verlaufs
null Jahre 100% 0
ein Jahr 90% 1
zwei Jahre 80% 2
drei Jahre 70% 3
vier Jahre 60% 4
Die Rückstufung erfolgt ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres um eine Schadenfreiheitsklasse, sofern ein Versicherer für einen Schaden eine Entschädigungsleistung erbracht oder Rückstellungen gebildet hat. Bei zwei oder mehr Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres erfolgt eine Rückstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF 0.
Bei Schäden verursacht durch Dritte entfällt eine Rückstufung des Vertrages.
Die Ersteinstufung des Vertrages erfolgt nach individueller Vereinbarung.
Es kann ein Vorausrabatt von 40% gewährt werden.
Persönliche schadenfreie Jahre werden vom Vorversicherer übernommen und sind nachzuweisen.
Schadenfreiheit spart also auch Prämie in der Yachtversicherung.
In der Bootshaftpflichtversicherung wird kein Schadenfreiheitsrabatt gewährt.
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Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Tel. 0385 / 52 19 10 00
Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.