Neubacher Bootsversicherungen

Schadenfreiheit

Gewährung eines Schadenfreiheitsrabattes

In der Kaskoversicherung erhalten Sie bei uns einen Rabatt von bis zu 40% bei Schadenfreiheit (SFR).

Hat der Versicherungsschutz des Kaskovertrages in der Bootsversicherung von Anfang bis Ende eines Versicherungsjahres ununterbrochen bestanden, ohne dass in dieser Zeit ein Schaden gemeldet worden ist, für den der Versicherer eine Entschädigungsleistung erbracht oder Rückstellung gebildet hat, so wird der Kaskoversicherungsvertrag im folgenden Versicherungsjahr in die nachstehende Schadensfreiheitsklasse eingestuft:

Dauer des schadenfreien                   Beitragssatz in %               Schadenfreiheitsklasse
und ununterbrochenen Verlaufs
null Jahre                                                       100%                                      0
ein Jahr                                                            90%                                      1
zwei Jahre                                                        80%                                      2
drei Jahre                                                         70%                                      3
vier Jahre                                                         60%                                      4

Die Rückstufung erfolgt ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres um eine Schadenfreiheitsklasse, sofern ein Versicherer für einen Schaden eine Entschädigungsleistung erbracht oder Rückstellungen gebildet hat. Bei zwei oder mehr Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres erfolgt eine Rückstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF 0.

Bei Schäden verursacht durch Dritte entfällt eine Rückstufung des Vertrages.

Die Ersteinstufung des Vertrages erfolgt nach individueller Vereinbarung.

Es kann ein Vorausrabatt von 40% gewährt werden.

Persönliche schadenfreie Jahre werden vom Vorversicherer übernommen und sind nachzuweisen.

Schadenfreiheit spart also auch Prämie in der Yachtversicherung.

In der Bootshaftpflichtversicherung wird kein Schadenfreiheitsrabatt gewährt.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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0385 / 52 19 10 00

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.

NEUBACHER Boots-Yacht-
Schiffsversicherungsmakler GmbH
August-Bebel-Str. 10
19055 Schwerin

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Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.

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