Neubacher Bootsversicherungen

Strandung

Strandung ist das gewollte oder ungewollte Auflaufen eines Wasserfahrzeuges auf den Strand oder auf eine Untiefe.

Eine gewollte Strandung kann eventuell dazu dienen um Besatzung, Ladung und Schiff vor dem Untergang zu bewahren.

Eine ungewollte Strandung kann beispielsweise durch Ausfall der Hauptmaschine oder Navigationsfehlern eintreten.

Im Seeversicherungsrecht für die Schifffahrt wird eine Strandung nur dann als vorliegend anerkannt, wenn das Schiff unter nicht gewöhnlichen Umständen auf den Grund festgerät und entweder nicht wieder flott wird oder nur durch außergewöhnliche Maßnahmen wieder flott wird (wie z. B. Werfen oder Löschung der Ladung).

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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NEUBACHER Boots-Yacht-
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