Was sind eigentlich Vermögensschäden.
„Echter Vermögensschaden“: Ein Dritter erleidet durch schuldhaftes Verhalten einen finanziellen Schaden.
Z.B. Sie behindern schuldhaft mit Ihrer Yacht die Berufsschifffahrt. Reise oder Ladezeiten können jetzt nicht eingehalten werden. Dem Partikulier entsteht hierdurch ein finanzieller Schaden.
„Unechter Vermögensschaden“: Hier handelt es sich um einen finanziellen Folgeschaden z.B. aus einem Personen oder Sachschäden.
Z.B. bei einer Kollision zweier Yachten verursacht die schädigende Yacht eine Beule im Schiffskörper des Unfallgegners. ( Sachschaden) Durch den Zusammenstoß verletzt sich ein Crewmitglied auf der Yacht des Geschädigten schwer. ( Personenschaden) Die geschädigte Person erleidet durch diesen Unfall erhebliche Verdienstausfälle. (Vermögensschaden)
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.
Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Tel. 0385 / 52 19 10 00
Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.