Neubacher Bootsversicherungen

Vermögensschäden

Was sind eigentlich Vermögensschäden.

„Echter Vermögensschaden“: Ein Dritter erleidet durch schuldhaftes Verhalten einen finanziellen Schaden.
Z.B. Sie behindern schuldhaft mit Ihrer Yacht die Berufsschifffahrt. Reise oder Ladezeiten können jetzt nicht eingehalten werden. Dem Partikulier entsteht hierdurch ein finanzieller Schaden.

„Unechter Vermögensschaden“: Hier handelt es sich um einen finanziellen Folgeschaden z.B. aus einem Personen oder Sachschäden.
Z.B. bei einer Kollision zweier Yachten verursacht die schädigende Yacht eine Beule im Schiffskörper des Unfallgegners. ( Sachschaden) Durch den Zusammenstoß verletzt sich ein Crewmitglied auf der Yacht des Geschädigten schwer. ( Personenschaden) Die geschädigte Person erleidet durch diesen Unfall erhebliche Verdienstausfälle. (Vermögensschaden)

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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