Neubacher Bootsversicherungen

Versicherungsschäden

Ein Schadenereignis ist immer eine wirtschaftlich nachteilige Einwirkung auf eine Person (Tod, Unfall, usw.) oder auf ein Gut. (Feuer, Unfall, Zerstörung, usw.)
Die Entschädigung erfolgt, um die wirtschaftlichen Folgen eines Schadenereignisses zu beseitigen.
Der Schaden selbst wird durch die Entschädigung nicht ungeschehen gemacht.
Einen Schaden- und Leistungsfall können wir auch als „ Stunde der Wahrheit“ bezeichnen.

Gerade in der Sportbootschifffahrt in der unser Kunde seine knappe Freizeit verbringt sind die Anforderungen besonders hoch. Die Bootssaison findet in der Regel von Ende April / Anfang Mai bis Ende September statt.

Eine schnelle und unkomplizierte Schadenbearbeitung sowie Schadenabwicklung von Bootsschäden sind bei uns selbstverständlich und eines unserer Markenzeichen.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Fragen? Rufen Sie uns an!

0385 / 52 19 10 00

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.

NEUBACHER Boots-Yacht-
Schiffsversicherungsmakler GmbH
August-Bebel-Str. 10
19055 Schwerin

Wir sind Mitglied im

Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung

Tel. 0385 / 52 19 10 00

Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.

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