NEUBACHER Premiumschutz 000119. Nur in Verbindung mit einer NEUBACHER- Yachtkaskoversicherung!
Versicherungsschutz besteht für die berechtigten Insassen (Versicherungsnehmer, Eigner, Skipper, Crew und Gäste) sofern sie mit der Premium versicherten Yacht unterwegs sind, ohne hierfür ein Entgelt dafür entrichtet zu haben.
Versichert ist das Wassersportfahrzeug, das über NEUBACHER kaskoversichert ist, privat genutzt wird und für das eine Premiumklausel vereinbart wurde.
Die Premium-Leistungen werden innerhalb des in der Kaskoversicherung dokumentierten Geltungsbereiches/Fahrtgebietes erbracht.
Schleppkosten bis zum nächsten Reparaturort, welche durch technisch bedingte Manövrierunfähigkeit entstehen, werden bis zu 5.000 € auch dann erstattet, wenn kein ersatzpflichtiger Kaskoschaden vorliegt. Diese Kosten beziehen sich auf das Schleppen zum nächstgelegenen Reparaturort sowie die Lieferung von Treibstoff, Öl, Batterien und Ersatzteilen (Ausschließlich nur die Lieferkosten, nicht die Kosten für die Teile selbst) Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an.
Bei Schadenfällen mit einer Gesamtschadenhöhe von bis zu 10.000,00€ verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Diese werden unabhängig von Ihrer Selbstbeteiligung bei Grundberührung der über NEUBACHER Kasko versicherten Yacht übernommen.
Sind bis zu 36 Monate nach Fertigstellung der Yacht, nach erfolgloser Durchsetzung möglicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche mitversichert, sofern die einzuhaltenden Wartungsvorschriften, inklusive der zur Wintereinlagerung, nachweisbar durchgeführt wurden. Verlängerung über Maschinenklausel möglich.
Mitversichert innerhalb der ersten 48 Mo¬nate nach Fertigstellung der Yacht. Vorausgesetzt die Yacht wurde vor der Erstwasserung durch einen Fachbetrieb mit einem dem Stand der Technik entspre¬chenden Osmoseschutzanstrich versehen. Der Versicherungsschutz greift erst, wenn die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolglos ausgefallen ist.
Im Falle eines Einbruchdiebstahles in die versicherte Yacht wird keine Selbstbeteiligung für den Schadenfall in Abzug gebracht.
Gerät ein Versicherungsnehmer bzw. berechtigte Insassen eines versicherten Wassersportfahrzeugs in Seenot und wird von einem Dritten gerettet, werden dessen Aufwendungen bis zu max. 10.000 EUR pro Schadenereignis ersetzt (subsidiär), max. für alle Schadensfälle pro Versicherungsjahr auf 10.000 EUR begrenzt.
Kosten für Übernachtung oder Rückreise der Crew zum Heimatort, welche infolge eines ersatzpflichtigen Kaskoschadens zwingend, wegen Unbewohnbarkeit der Yacht entstehen und belegt sind, werden bis zu 250 € je Person, für die gesamte Crew jedoch maximal 2.000 € erstattet. Die Entscheidung über die Unbewohnbarkeit der Yacht trifft der vom Versicherer beauftragte Sachverständige.
Bei den Premiumklauseln handelt es sich um zusätzlich Einschlüsse die separat zur NEUBACHER Sportbootkasko beantragt werden kann und nur im Zusammenhang mit ihr gilt. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die aktuellen NEUBACHER- Yachtkaskobedingungen sowie die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes VVG).
Prämienzuschlag: 15% auf die Prämie, mindestens 35,00€ zzgl. Versicherungssteuer
Welche Vorteile Ihnen der Premium-Schutz im Vergleich zur Standard-Kaskoversicherung bietet, erfahren Sie hier.
Zum VergleichMo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Tel. 0385 / 52 19 10 00
Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.