Neubacher Bootsversicherungen

Helfen auf See ist Pflicht

Helfen, besonders bei Seenotfällen – ist Pflicht und sollte eine Selbstverständlichkeit für jeden Skipper sein.
Für den Fall, das Sie selber keine Hilfe leisten können, benachrichtigen Sie schnellstmöglich eine der folgenden Organisationen oder Behörden:

    • Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (UKW-Kanal 16, Mobiltelefon 124 124) bzw. SAR Dienst
    • Revierzentralen (Binnen)
    • Verkehrszentralen (Küste)
    • Wasserschutzpolizei (oder andere Dienststellen der Polizei)
    • Feuerwehr
    • Wasser- und Schifffahrtsämter
    • Schleusenbetriebsstellen
    • Hafenmeister
    • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.
    • Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes
    • andere Wasserfahrzeuge

Wer gegen die Hilfeleistungspflichten verstößt macht sich strafbar.

Denken Sie immer daran, auch Sie könnten eines Tages in Seenot geraten und Hilfe benötigen.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Fragen? Rufen Sie uns an!

0385 / 52 19 10 00

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.

NEUBACHER Boots-Yacht-
Schiffsversicherungsmakler GmbH
August-Bebel-Str. 10
19055 Schwerin

Wir sind Mitglied im

Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung

Tel. 0385 / 52 19 10 00

Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.

phone-handset
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram