Neubacher Bootsversicherungen

So setzt sich die Prämie unserer Bootsversicherung zusammen

Haben Sie sich manchmal auch schon gefragt, wie sich Ihre Versicherungsprämie in der Bootsversicherung zusammensetzt? In diesem Beitrag möchten wir Ihnen anhand 11 verschiedener Punkte erklären, warum Ihr Stegnachbar mehr oder auch weniger für seine Yachtversicherung zahlt als Sie für Ihr Schiff.

So setzt sich die Prämie der Bootsversicherung zusammen

1. Art des Bootes

Faktor Nummer eins für die Bestimmung der Prämie für die Bootsversicherung ist der Typ des Bootes. Handelt es sich um eine Segelyacht, ein Motorboot, ein Hausboot, ein Floating-Home, ... ?

2. Boots Typ / Hersteller

Der Typ des Bootes beziehungsweise der Hersteller spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Möglich sind unter anderem: Werftbau, Serienbau, Einzelanfertigung, Prototypen oder auch Eigenbau.

3. Alter des Bootes ggf. auch dessen Vita

Wir versichern natürlich auch ältere Boote, Yachten und Schiffe die in früheren Jahren gewerblich genutzt wurden und jetzt als Sportboote zum Einsatz kommen.

Hier kommt es oftmals auf die Vita des Wasserfahrzeuges an. Prämien können nur individuell kalkuliert werden. Oftmals ist auch ein qualifiziertes Bootsgutachten erforderlich. Diese Gutachten dient nicht nur dem Versicherer zur Risikobeurteilung sondern auch der Sicherheit des Eigners und seiner Crew.

4. Baumaterial

Boote, bei Segelyachten auch Baumaterial des Mastes wie z.B. GFK, Alu, Stahl, Ferrozement oder Carbon.

5. Motorenleistung

PS, KW oder HP.

6. Höchstgeschwindigkeiten

Eingliederung der Sportboote bis 100km/h und über 100km/h. Motorboote deren Höchstgeschwindigkeit über 100 km/h liegen, gelten beim Versicherer als Sonderrisiken und werden in der Regel nicht oder nur gegen Prämienzuschlag versichert.

7. Bei Segelyachten

Gesamtsegelfläche am Wind für Großsegel und Fock.

8. Versicherungssummen/ Versicherungswert für Boot und Zubehör

Versicherungswert ist der Verkehrswert/Marktwert der versicherten Gegenstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Verkehrswert/Marktwert ist der Betrag der allgemein erforderlich ist, um Sachen gleicher Art und Güte wieder anzuschaffen.

9. Schadenfreie Jahre des Versicherungsnehmers

Wie lange ist der Eigner bereits mit einem Sportboot ohne einen Schaden verursacht oder gehabt zu haben unterwegs.

10. Fahrtgebiete

Zum Beispiel EU Binnen, Ostsee/ Nordsee, Mittelmeer, Atlantik oder auch Weltweit, Fahrtgebietsüberschreitungen sind laut den NEUBACHER Yachtkaskobedingungen mitversichert. In der Yachthaftpflicht gilt generell weltweiter Versicherungsschutz.

11. Nutzung des Bootes oder der Yacht

Wird das Boot oder die Yacht ausschließlich privat genutzt oder kommt das Sportboot auch gewerblich zum Einsatz wie beispielsweise in der Vercharterung.

Ein weiteres Kriterium für den Beitrag oder Versicherungsprämie ist der Schadenverlauf bzw. die Schadenaufwendungen in der Sparte Yachtversicherung beim Versicherer. Einfach gesagt, hat ein Versicherer über Jahre schlechte Ergebnisse in der Yachtkaskoversicherung, muss er zwangsläufig seine Beiträge anpassen.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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