Die Allgefahrendeckung ist die Alternative zur klassischen Einzelgefahrendeckung. Sie beschreibt den Umfang der versicherten Gefahren in der Kaskoversicherung für das Wasserfahrzeug. Mit ihr sind alle Gefahren versichert, außer natürlich, die in den Bedingungen und Obliegenheiten wieder ausgeschlossenen Gefahren.
Also Augen auf vor Vertragsabschluss und die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz prüfen!
Im Schadenfall findet eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Versicherungsnehmers statt. Also der Versicherer steht in der Pflicht dem Versicherungsnehmer nachzuweisen, das ein Schaden evtl. doch nicht so stattgefunden hat usw..
Bei uns finden Sie diese wenigen Ausschlüsse unter § 7 der Neubacher Yachtkaskobedingungen Fassung 01/2016.
Auszug aus unserer All-Gefahren-Deckung
Über unsere Allgefahrendeckung sind beispielsweise folgende Schadenereignisse versichert:
Strandung, An- Grund-Geraten, Kentern, Sinken, höhere Gewalt wie Sturm, Blitzschlag sowie Brand, Explosion, Kollision mit festen und/oder schwimmenden Gegenständen, Vandalismus und Diebstahl, Brechen und Knicken von Masten, Spieren, Bäumen, stehendem und laufendem Gut. Mitversichert ist natürlich auch das Kranen und Slippen der Yacht, sowie Werft- und Winterlageraufenthalte sowie Transporte auf der Straße und Fähre. Und viele weitere Gefahren.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.
Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Tel. 0385 / 52 19 10 00
Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.