Mindestversicherungssummen angepasst
In Italien werden alle 5 Jahre die Versicherungssummen für Sportboote automatisch dem europäischen Verbraucherpreisindex angepasst. Seit dem 11. Juni 2017 gelten folgende Mindestversicherungssummen:
• 6.070.000 € für Personenschäden und
• 1.220.000 € für Sachschäden
Pflichtversicherung
Bei der Versicherung von Wasserfahrzeugen handelt es sich in Italien um eine Pflicht-versicherung. Der Bootsbesitzer muss den Versicherungsschutz mit ausreichend hohen Versicherungssummen gegenüber den italienischen Behörden nachweisen.
10 Mio. € Versicherungssumme
Für den Nachweis des ausreichenden Versicherungsschutzes bieten wir unseren Kunden eine Versicherungssumme von 10 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an.
Versicherungsbestätigung
Die von den Kunden in Italien mitzuführende Versicherungsbestätigung erhalten Sie bei Bedarf direkt von uns.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.
Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Tel. 0385 / 52 19 10 00
Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.