Zum Thema Bootsversicherungen gibt es viele Fragen. Sie können uns diese direkt schicken oder Sie finden die Antworten die Sie suchen schon hier.
Über unseren Onlinerechner problemlos bis zu einem Alter von 30 Jahren. Boote die älter sind müssen individuell kalkuliert werden. Hier spielen unter anderen auch die Vita und der Zustand der Yacht eine Rolle. Versichert haben wir auch schon Schiffe mit einem stattlichen Alter von über 100 Jahren.
Nach dem Sie den Antrag gestellt haben wird dieser durch uns geprüft. Sobald wir eine Deckungszusage im Rahmen unser Vollmachten geben, besteht auch der beantragte Versicherungsschutz.
Für den Fall das der Versicherungsschutz nicht gewährt werden kann, bekommen Sie natürlich von uns auch eine Antwort.
Sie können Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, der Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, des Produktinformationsblattes, der Versicherungsinformationen und der Belehrung über das Widerrufsrecht sowie die Rechtsfolgen des Widerrufs in Textform (zum Beispiel Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen.
Eine Belehrung über das Widerrufsrecht sowie die Rechtsfolgen des Widerrufs erhalten Sie nochmals mit dem Versicherungsschein. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, läuft der ursprüngliche Versicherungsvertrag weiter.
Sie können Ihren Versicherungsvertrag 3 Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) endet die bestehende Haftpflichtversicherung mit dem Verkauf des Bootes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der bisherige Kaskovertrag geht auf den Erwerber des Bootes über.
Ein Verkauf des Bootes ist unter Vorlage des Kaufvertrages dem Versicherer anzuzeigen.
Zu den von uns gestellten Fragen zu gefahrerheblichen Umständen sind wir als Makler auf Ihre Angaben besonders angewiesen. Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie diese Fragen, wie z.B. nach Vorschäden oder Nutzung (Vercharterung, Regattateilnahme) stets vollständig und richtig beantworten.
Nach Vertragsschluss dürfen Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine Handlung vornehmen, die die Gefahr eines Schadens erhöhen kann. Sollten Sie nachträglich erkennen, dass sich die Gefahr erhöht hat, müssen Sie uns diesen Umstand unverzüglich mitteilen.
Eine Gefahrerhöhung liegt z.B. vor, wenn das versicherte Boot anderweitig genutzt wird, sich das Fahrtgebiet geändert hat, Umbauten und Veränderungen am Boot vorgenommen wurden usw. Des Weiteren sind Sie insbesondere verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einzuhalten. Diese entnehmen Sie bitte den beiliegenden Versicherungsbedingungen.
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, haben Sie insbesondere
Weitere Verpflichtungen, die Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen haben, können sich aus unseren beiliegenden Versicherungsbedingungen ergeben.
Bitte beachten Sie die unter Ziff. 4-6 genannten Verpflichtungen, da diese für die Durchführung des Versicherungsverhältnisses von großer Bedeutung sind. Verletzen Sie diese Verpflichtungen, kann dies schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Wir können unter bestimmten Voraussetzungen z.B. vom Versicherungsvertrag zurücktreten, teilweise oder vollständig leistungsfrei sein, den Vertrag kündigen, wegen arglistiger Täuschung anfechten oder auch berechtigt sein, den Vertrag zu ändern.
Welche Rechte wir geltend machen können, hängt davon ab, welche Verpflichtung Sie im konkreten Fall verletzt haben. Näheres entnehmen Sie unseren beigefügten Versicherungsbedingungen.
Der Vertrag befindet sich schon in der höchsten Schadenfreiheitsklasse. Hinzu kommt das die Prämien unter Berücksichtigung von Schadenaufwand und Kosten kalkuliert worden sind. Hohe Schadenaufwendungen in der Versichertengemeinschaft lassen leider keine Reduzierung der Prämie zu. Oder Sie zahlen bereits die Mindestprämie.
Nein, die Versicherung gilt für das in der Police genannte Fahrtgebiet. Eine gelegentliche Überschreitung der Fahrtgrenzen ist mitversichert.
Diese Gefahrerhöhung (§5) ist unverzüglich anzuzeigen und kann eine angemessene Prämienzulage begründen. Es besteht auch Versicherungsschutz während aller üblichen Aufenthalte der versicherten Sachen außerhalb des Wassers (z.B. Winterlagerung, Werftaufenthalt) einschließlich des Anlandnehmens und Zuwasserlassens. Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß auch während des Transportes.
Ja, der Außenborder gilt antragsgemäß in der Vollkaskoversicherung (All-Gefahren-Deckung) als mitversichert. Wichtig ist aber das Ihr Außenbordmotor gemäß den Versicherungsbedingungen gesichert ist.
Mindestens mit einer 5 mm starken Stahlkette und Schloss oder einer gleichwertigen Sicherung mit Schloss.
Der Trailer kann im Rahmen der Kaskoversicherung mitversichert werden. Auch hier achten Sie auf die geforderten Sicherungen.
Dieser muss mittels Kastenschloss, Hakenkralle oder einer gleichwertigen Sicherung, gegen einfaches wegnehmen gesichert werden.
Und in der Haftpflichtversicherung:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch eines für das versicherte Boot benötigten nicht versicherungspflichtigen Bootsanhängers (Trailer).
Mit einer "Allgefahrendeckung" ist Ihr Boot gegen nahezu alle Gefahren versichert. Versichert ist alles was nicht bedingungsgemäß als ausgeschlossen gilt. Den genauen Umfang des Versicherungsschutzes und auch die Ausschlüsse entnehmen Sie bitte unseren Kaskobedingungen.
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Die Beiträge wären sonst unangemessen hoch. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.
Nachfolgend haben wir diejenigen Ausschlüsse aufgeführt, die nach unserer Einschätzung am wichtigsten sind:
Kaskoversicherung
Sollten Sie einen Schaden grob fahrlässig verursacht haben, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen.
Haftpflichtversicherung
Im Teilschadenfall werden oftmals beschädigte gebrauchte Teile durch neue Bauteile ersetzt. Dieses kann den Wert des vormals beschädigten Bootes steigern. Eine Wertsteigerung (Differenz zwischen Neu- und Gebrauchtteil) wird aber nicht in Abzug gebracht.
Effekten sind Wertgegenstände des persönlichen Bedarfs, die nicht zur unmittelbaren Ausrüstung des Schiffes gehören (z.B. Handy, Laptop PC, Sonnenbrillen, Kameras, Angelzeug, Fernseher, Ölzeug usw.)
Versicherungswert = Feste Taxe
1. Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert der versicherten Gegenstände zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der allgemein
erforderlich ist, um Sachen gleicher Art und Güte wieder anzuschaffen. Die Versicherungssummen
sollen dem Wiederbeschaffungswert entsprechen und sind als „Feste Taxe“
festgeschrieben. Der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen.
Nein, in den von uns ausgewiesenen Versicherungsprämien ist bereits die Zeit außerhalb der Saison einkalkuliert. Es besteht auch Versicherungsschutz im Winterlager und beim Transport.
Der Versicherer ersetzt auch Aufwendungen aus einem Versicherungsfall für das Heben des Wracks, sowie zu dessen Beseitigung. Nach unseren Bedingungen bis zu 2 Mio. € zusätzlich zur Versicherungssumme.
Sie wird angenommen, wenn die im rechtlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde oder wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden. Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen.
NEUBACHER arbeitet ausschließlich mit deutschen Versicherungsgesellschaften, die im Boots- und Yachtsegment hervorragend spezialisiert sind.
In den Sparten Sportboot- Kasko- Haftpflicht- u. Unfallversicherungen bieten wir ausschließlich unsere eigenen selbst entwickelten Versicherungsbedingungen / Deckungskonzepte an. Andere Versicherer werden nicht berücksichtigt.
Sie erhalten somit, keinen Versicherungsschutz von der Stange.
Den Namen der dem Vertag zu Grunde liegenden Versicherungsgesellschaft sowie die Anschrift und auch Telefonnummer, finden Sie in der durch uns erstellten Versicherungspolice.
Ja im Internet gibt es diverse Anbieter von Bootsversicherungsvergleichen. Das Problem dabei ist nur:
I. Die einen suggerieren in ihrer Werbung Vergleiche, stellen Ihnen aber lediglich ein Angebot zur Verfügung, dass Sie dann mit der eigenen Versicherung oder anderen Angeboten vergleichen können. Man könnte es auch Verbrauchertäuschung nennen.
II. Bei anderen Anbietern werden Angebote mehrerer Versicherer präsentiert mit unterschiedlichen Prämien und einem mehr als oberflächlichen Leistungsvergleich.
Natürlich fehlt hier, wie bereits eingangs erwähnt eine Gegenüberstellung oder Aufzählung von dem was alles nicht versichert ist bei ihnen bzw. die Obliegenheiten die erfüllt werden müssen.
Spezialanbieter von Yachtversicherungen zu denen Neubacher und weitere Marktteilnehmer zählen, deren eigenen Versicherungsbedingungen in der Regel umfangreicher und kundenfreundlicher sind als die herkömmlicher Anbieter, finden Sie in diesen Vergleichen natürlich nicht.
Zum schmunzeln bringen uns immer wieder Mitbewerber, die sich als die Nr.1 der Bootsversicherer und 5 Sterne Versicherer bezeichnen. Die 5 Sterne haben sie sich selber gegeben und die Nr.1 sind sie mit Sicherheit nicht. Versicherer sind sie natürlich ebenfalls nicht, sondern Versicherungsvermittler.
Vollständigkeit halber wäre noch zu sagen, dass die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest April 2013 einen Vergleich von Bootsversicherungen und Yachtversicherungen veröffentlicht hatte. Verglichen wurden Haftpflicht- und Kaskotarife.
Verglichen wurden durch die Tester 44 Anbieter bzw. Tarife, vom Versicherer bis zu den Spezialmaklern für Yachtversicherungen. Die Zeitschrift Yacht schreibt dazu in ihrer Onlineausgabe, dass hier die Wirklichkeit gut abgebildet wurde und das Wassersportpolicen schwer untereinander zu vergleichen sind. Sie laufen immer wieder Gefahr „ Äpfel mit Birnen“ zu vergleichen. Obwohl Neubacher als Anbieter zweimal positiv genannt wurde, sind wir der Meinung, dass zu wenig auf die Ausschlüsse und Obliegenheiten eingegangen wurde. Was nutzt es Ihnen wenn Sie einen Rabattretter nach 5 schadenfreien Jahren haben, der wirkliche Schaden nicht gezahlt wird, weil er vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde oder Sie irgendwelche Obliegenheiten nicht beachtet haben.
An dem Test der Bootsversicherung haben folgende Versicherungsgesellschaften teilgenommen:
Basler Versicherung, Concordia Versicherung, DEVK Versicherung, Ergo, Feuersoizität, HDI, Helvetia Bootsversicherungen, Mannheimer (Nautima), Nürnberger, ÖVB,ÖSA, WGV, Würtembergische,
Weiterhin haben folgende Spezialisten für Yachtversicherungen sich an dem Test beteiligt:
ADAC/ AIG, Ascair, Bavaria, EIS Bootsversicherungen, Firmenich, Götte, HLP, La Caravella, Neubacher, Nobby, Pantaenius, Riwas, Schmidt Yachtversicherung, Schomacker, Seltmann Bootsversicherung, Wehring & Wolfes, Wengert, Yachting24, Yacht-Pool,
Diese Anbieter wurden aus uns nicht bekannten Gründen in den Test nicht mit einbezogen:
Allianz ESA, Nammert Bootsversicherung, Yachtline, Gothaer Bootsversicherungen,
Wir erheben mit diesen Erläuterungen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und Handlungsempfehlungen. Den genauen Wortlaut finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.
Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Tel. 0385 / 52 19 10 00
Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.