Neubacher Bootsversicherungen

Leistungsbeschreibung unserer Bootsversicherung

Die Yachtkaskoversicherung

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Was ist überhaupt alles versichert?

Das in der Police genannte Fahrzeug, die Maschinenanlage, die Ausrüstung, das Inventar, die Beiboote, das Zubehör und die persönlichen Effekten bis 2% des VSU max. Effekten mit einem Einzelwert über 1.000€ sind anzuzeigen.

Wo ist das Boot überall versichert?

In dem in der Police genannte Fahrtgebiet. Eine gelegentliche Überschreitung der Fahrtgrenzen ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch während aller üblichen Aufenthalte der versicherten Sachen außerhalb des Wassers (z.B. Winterlager, Werftaufenthalt) einschließlich des Anlandnehmens und Zuwasserlassens. Ebenfalls sind Transporte bedingungsgemäß mitversichert.

Versicherungssumme: Wie wird sie gebildet?

Versicherungswert = Feste Taxe
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert der versicherten Gegenstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um Sachen gleicher Art und Güte wieder anzuschaffen. Die Versicherungssummen sollen dem Wiederbeschaffungswert entsprechen und sind als „Feste Taxe“ festgeschrieben. Der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen.

Gegen welche Gefahren ist das Boot versichert?

Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich in unseren Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind, gelten im Rahmen der Allgefahrendeckung versichert. Das sind z.B. folgende Gefahren mitversichert: Strandung, An-Grund-Geraten, Kentern, Sinken, höhere Gewalt wie Sturm, Blitzschlag sowie Brand, Explosion, Kollision mit festen und/oder schwimmenden Gegenständen, Vandalismus und Diebstahl, Brechen und Knicken von Masten, Spieren, Bäumen, stehendem und laufendem Gut.

Welche Kosten sind noch versichert?

Wrackbeseitigungskosten zusätzlich zur Versicherungssumme bis 2. Mio. EURO.

Bei Teilschäden werden keine Abzüge „Neu für Alt“ vorgenommen. Ohne zeitliche Begrenzung.

Aufwendungen, insbesondere auch für Bergungs- und Hilfsleistungen Dritter, ohne Begrenzung und Anrechnung auf die Versicherungssumme.

Teile des versicherten Wasserfahrzeuges die vorübergehend von Bord genommen werden, sind in gesicherten Räumen gegen Diebstahl mitversichert.

Durch den Schadenfall verursachten Transportkosten zur Werft und zurück.

Was versichert die Premiumklausel zusätzlich?

Z.B. Schleppkosten bis zum nächsten Reparaturort, welche durch technisch bedingte Manövrier-unfähigkeit entstehen, werden bis zu 5.000 € auch dann erstattet, wenn kein ersatzpflichtiger Kaskoschaden vorliegt. Und das ohne Selbstbeteiligung.

Bei Schadenfällen mit einer Gesamtschadenhöhe von bis zu 10.000,00€ verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

Inspektionskosten, diese werden unabhängig von Ihrer Selbstbeteiligung bei Grundberührung der über NEUBACHER Kasko versicherten Yacht übernommen.

Maschinenschäden sind bis zu 36 Monate nach Fertigstellung der Yacht mitversichert

Im Falle eines Einbruchdiebstahles in die versicherte Yacht wird keine Selbstbeteiligung für den Schadenfall in Abzug gebracht.

Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?

Ja, außer bei: Totalverlust, Transportschäden, Schäden an persönlichen Effekten, Schäden durch Brand, Blitzschlag und Kollisionsschäden welche allein Dritte schuldhaft verursacht haben.

Nach 5 schadenfreien Jahren bei Neubacher, halbiert sich der SB um 50%.

Was ist mit einem Schadenfreiheitsrabatt?

Ja bis zu 40%, dieser kann auch als Vorausrabatt gewährt werden. Nach einem Schaden Rückstufung um 10%, nach dem 2. Schaden im gleichen Versicherungsjahr entfällt der Rabatt.

Was passiert bei Bedingungsänderung

Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen für die NEUBACHER
Kaskoversicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für Ihren Vertrag.

Und was ist nicht versichert?

Ausgeschlossen von der Versicherung sind:

  • Schäden, die entstehen, während das Fahrzeug zu anderen als sportlichen oder Vergnügungszwecken verwendet wird (z.B. Einsatz des Fahrzeugs in Bareboat-Charter oder Skipper-Charter). Wenn die Versicherung auch bei Verwendung des Fahrzeugs zu anderen als sportlichen oder Vergnügungszwecken gelten soll, ist vorherige besondere Vereinbarung nötig;
  • Diebstahl von Außenbordmotoren die nicht mit mindestens einer 5 mm starken Stahlkette und Schloss oder einer gleichwertigen Sicherung mit Schloss gesichert wurden;
  • Diebstahl des versicherten Wasserfahrzeuges auf einem Bootsanhänger – oder des Bootsanhängers welcher nicht mittels Kastenschloss, Hakenkralle oder einer gleichwertigen Sicherung, gegen einfaches wegnehmen gesichert wurde.
  • Diebstahl einzelner mit dem Fahrzeug nicht fest verbundener oder nicht sachgemäß an Deck verzurrter Gegenstände;
  • Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, die Versicherungsleistung zu Kürzen.
  • Schäden, die verursacht sind durch Konstruktions-, Fabrikations-, Materialfehler oder durch Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch. Dieser Ausschluss gilt jedoch nur für die von dem Fehler bzw. der Abnutzung betroffenen Teile selbst; Verlust oder Beschädigung, die als Folge des Fehlers bzw. der Abnutzung an anderen Teilen der versicherten Sachen entstehen, sind im Umfang dieser Bedingung gedeckt;
  • Schäden an den maschinellen Einrichtungen durch ihre eigentümlichen Betriebsgefahren, (innere Betriebsschäden wie z.B. Kolben-fresser, defekte Dichtungen, Bruch oder Verschleiß, Brand, Sengen, Schmoren, Kurzschluss, Über- Unterspannungsschäden gelten jedoch als mitversichert.
  • Schäden, die verursacht sind, - durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, durch terroristische und politische Gewalthandlungen,- durch Aufruhr, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Arbeitsunruhen;- durch Beschlagnahme, Entziehung oder sonstigen Eingriff von hoher Hand;
  • Schäden, gleich welcher Art, die verursacht sind durch Kernenergie,
  • mittelbare Schäden (z.B. Beeinträchtigung der Rennfähigkeit, Minderwert, entgangene Gebrauchsvorteile);
  • Teilnahme an Motorbootrennen bzw. hierzu notwendige Übungsfahrten,
  • Geld, Wertsachen, Schmuck, Kunstgegenstände und Antiquitäten

Die Yachthaftpflichtversicherung

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Aufgabe der Haftpflichtversicherung

Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche sowie die Freistellung von Schadensersatzverpflichtungen.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Weltweit

Welche Personen sind versichert?

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen. Dem Eigner, dem Skipper und die Crew-Mitglieder sowie jede Person, die sich mit Zustimmung des Versicherungsnehmers oder des Eigners als Gast an Bord des Fahrzeugs befindet.

Wogegen ist man versichert?

Schadenersatzansprüche aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. (Gewässerschäden)

Was ist noch mitversichert?

Das Ziehen von Wasserskiläufern, der zum Boot gehörige Trailer, Versicherungsschutz besteht ebenfalls für entstandene Such- und Hilfekosten durch das unbeabsichtigte Auslösen von Notfallrettungsmitteln wie EPIRB oder GMDSS, ohne dass eine Notfallsituation vorliegt, die Skipperhaftpflicht für Charterskipper, Sicherheitsleistungen bei Arrestierung des Fahrzeuge, eine Ausfalldeckung, usw.

Was ist z.B. nicht versichert in der Haftpflicht?

Wenn das Fahrzeug nicht zu sportlichen und Vergnügungszwecken eingesetzt wird, es sei dann, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Fahrzeugführer ohne Führerschein, Motor-bootrennen u. Übungsfahrten dazu. Versicherungsansprüche aller Personen, die den bei dem Dritten eingetretenen Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers oder des Eigners gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden. Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander, soweit es um Sachschäden von weniger als EUR 150,-- geht; dasselbe gilt für Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer oder den Eigner.
Haftpflichtansprüche, die auf Schadenersatz-leistungen mit Strafcharakter ("Punitive Damages") gerichtet sind.

Welche Versicherungssummen stehen zur Wahl?

Zurzeit können wir Deckungssummen von 3 Mio., 6 Mio. und 10 Mio. EURO anbieten. Höhere Deckungssummen nach Rücksprache im Einzelfall möglich.

Den genauen Wortlaut und Versicherungsumfang des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte unseren Versicherungsbedingungen für Boote und Yachten.
NEUBACHER Boots-Yacht-
Schiffsversicherungsmakler GmbH
August-Bebel-Str. 10
19055 Schwerin

Wir sind Mitglied im

Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung

Tel. 0385 / 52 19 10 00

Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.

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