Augen auf beim Gebrauchtbootkauf: Was Sie beim Kauf einer gebrauchten Motoryacht oder Segelyacht beachten sollten.
Sie sind auf der Suche nach einem Gebrauchtboot oder Gebrauchtyacht. Sie haben ihr Traumboot bereits gefunden, das Budget wurde von ihrer besseren Hälfte genehmigt und der redegewandte Verkäufer hat ihnen die „Traumyacht“ so richtig schmackhaft gemacht?
Bei aller Vorfreude sollten Sie nicht nur auf ihr Bauchgefühl hören. Leider mussten wir in unserer langjährigen Tätigkeit so manches Mal feststellen, dass der Traum vom Traumschiff nach Unterzeichnung des Kaufvertrages und Zahlung des Kaufpreises kurze Zeit später wieder platzte.
Häufige Ursachen waren:
Selbst wenn Sie sich mit Booten und Yachten sehr gut auskennen, empfehlen wir beim Gebrauchtbootkauf einen Bootssachverständigen mit zu Rate zu ziehen. Die Kosten für den Sachverständigen haben sie in aller Regel wieder über Einsparungen beim Kaufpreis drin, weil dieser mit Sicherheit den einen oder andern Mangel findet, der den Kaufpreis nach unten drückt. Im schlimmsten oder besten Fall schützt er sie vor einer Fehlinvestition.
Denken sie immer daran, die Rückabwicklung von Kaufverträgen kann sich über Jahre hinziehen. Im schlimmsten Fall hat der Verkäufer das Geld bereits ausgegeben oder ist nicht mehr auffindbar.
Wenn Sie aus welchen Gründen auch immer auf das Hinzuziehen eines Fachmannes verzichten wollen, kann ihnen evtl. eine der hier hinterlegten Checklisten weiterhelfen.
Wenn sie es wünschen:
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Auswahl von geeigneten Bootssachverständigen und Fachanwälten für Bootsrecht behilflich.
Wir informieren Sie natürlich auch darüber, was in Versicherungsfragen beim Kauf einer Gebrauchtyacht zu beachten ist und was mit der Yachtversicherung des Voreigners passiert.
Hier finden Sie Checklisten für den Kauf eines Gebrauchtbootes: Checkliste für den Gebrauchtbootkauf
Für den Kauf eines Sportbootes (neu oder gebraucht), welches erstmalig nach dem 15.06.1998 in den Verkehr gelangte (EU), müssen folgende Kriterien erfüllt sein.
Zwingende Vorrausetzungen für die Zulassung auf den Bundeswasserstrassen
Folgende Punkte müssen erfüllt sein: (Richtlinien 94/25/EG i.V.m. 2003/44/EG, 2013/53/EU )
Ausnahmen sind zum Beispiel: Boote unter 2,5m oder über 24m, Ruder und Regattaboote sowie Eigenbauten (min. 5 Jahre im Besitz des Eigners).
Prüfen Sie das Angebot genau. Liegen alle wichtigen Belege und Papiere im Original vor? Stimmen die Serien-Nummern mit den „Papieren“ überein? (Serien-Nr.: Motor / Boot / Zubehör usw. – ist die „Historie“ des Gegenstandes belegt?)
Machen Sie immer einen schriftlichen Kaufvertrag!
Vor dem Kauf Checklisten für den Gebrauchtbootkauf und Kaufvertragsmuster einholen.
Sportboot nach Checkliste (möglichst mit sachkundiger Person) genau prüfen, nicht vom gepflegten Äußeren des Bootes beeindrucken lassen (Problemfall: Osmose, Holzfäule, usw.)
Alle Angaben in den Bootspapieren, wie Rumpfnummer (HIN/CIN), Motor-Nr., Ausrüstung, ... usw., mit dem Kaufobjekt abgleichen. Liegt eine CE-Konformitätserklärung vor (Pflicht ab 1998)?
Übernahme von „Bootskennzeichen“ und Bootspapieren vorher abklären (Zulassung auf den Eigner, keine unberechtigte Weitergabe).
Nie auf eine angemessene Probefahrt verzichten (dabei den gesamten Funktionsumfang prüfen).
"Zugesicherte Eigenschaften" (tatsächliche Betriebsstunden, Kollisionsfreiheit, Austauschaggregate, Zubehör,...usw.) im Kaufvertrag schriftlich bestätigen lassen.
Bootsschlüssel auf Vollzähligkeit prüfen und als „alle vorhandenen Schlüssel wurden übergeben“ quittieren lassen.
Boot und Papiere nie gegen Scheck oder Wechsel aus der Hand geben, immer nur gegen Barzahlung.
Name, Anschrift und Ausweis (Art, Nummer, Ausstellungsbehörde, -datum) des Käufers gehören in den Kaufvertrag - besonders bei ausländischen Käufern.
Übergabe von Fahrzeug und Papieren mit Datum und Uhrzeit (!) quittieren lassen, ebenso: kein Eigentumsvorbehalt Dritter (Eignergemeinschaft).
Verkauf des Bootes sofort der „Zulassungsstelle“ (WSA / LK / Verband) und der Versicherung melden (Bootstrailer = Straßenverkehrsamt)
Bei Teilnahme an Internet-Versteigerungen Angebot genau prüfen und mit Angeboten im örtlichen Fachhandelvergleichen (Hehlerware / Betrug?)
Möglichst versuchen, die Ware als „Lieferung auf Rechnung“ zu bestellen, da so vor der Bezahlung die Ware geprüft werden kann.
Wenn Sie den Verdacht haben das es sich um ein Gebrauchtboot aus einem Diebstahl handelt, benachrichtigen sie die nächste Polizeidienststelle und lassen den Vorgang vor dem Kauf prüfen.
Auch hier sind uns aus der eigenen Praxis Vorgänge bekannt, wo selbst gestandene Bootshändler auf Betrüger reingefallen sind.
Und sollten sie bei aller Aufmerksamkeit und Prüfungen beim Gebrauchtbootkauf doch mal Pech gehabt haben stehen unsere Kunden nicht im Regen, sondern können auf unsere Unterstützung und auf die Hilfe von mit uns kooperierenden Fachanwälten rechnen.
Als Spezialisten für Boots- und Yachtversicherungen sehen wir unsere Aufgabe darin, unsere zukünftigen Kunden auch schon vor dem Bootskauf und vor Abschluss einer Bootsversicherung über unser Unternehmen vor einen finanziellen Schaden zu schützen.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.
Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Tel. 0385 / 52 19 10 00
Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.