Neubacher Bootsversicherungen

Anlegemanöver

Bei einem Anlegemanöver wird durch das Wasserfahrzeug ein Liegeplatz zum Festmachen angesteuert. Am Liegeplatz wird das Wasserfahrzeug dann mit Festmacherleinen fest vertäut.

Bei diesem Liegeplatz kann es sich beispielsweise um eine Pier, ein Dalben, eine Mole, ein Kai, ein Steg oder eine Mooring usw. handeln.

Anlegemanöver erfordern vom Schiffsführer eine Menge Geschick, Übung und Wissen um das Ruder,- Schrauben- und Manövrierverhalten seines Schiffes.

Nicht selten kommt es, in engen Marinas oder durch widrige Wetterverhältnissen, bei Anlegemanövern zu Schäden am eigenen Wasserfahrzeug und an dem von Nachbarliegern.

Freizeitskipper bezeichnen, wenn es bei einem Anlegemanöver zu einem Schaden kommt, in ihren Schadenmeldungen das Anlegemanöver immer wieder, als einparken oder einparken in die Box. Sie fühlen sich wohl auch auf dem Boot oder der Yacht ihrem PKW sehr verbunden.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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