Neubacher Bootsversicherungen

So vermeiden Sie Wetterschäden am Boot

Was kann ich beispielsweise tun, um Schäden zu vermeiden und was ist in einem Schadenfall versichert?

Alle Jahre wieder machen an deutschen Binnenseen und an den Küstengewässern die Herbststürme den Bootseignern und Versicherern zu schaffen. Es sind immer wieder dieselben Schadenbilder. Schäden an der Bordwand, Persenning, Sprayhood, Reling, Rigg usw. Viele dieser Schäden wären vermeidbar, wenn einige kleine aber wichtige Dinge beachtet werden.

Gegen Wetterschäden vorbeugen

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben bei einem vorhergesagten Schlechtwetterereignis sich unverzüglich um ihre Yacht zu kümmern, verlassen Sie Ihr Boot immer so, als stünde ein schwerer Sturm bevor. Tauschen Sie die Telefonnummern mit dem Hafenmeister aus. Suchen Sie Kontakte mit anderen Eignern, Hafenpersonal oder Servicebetrieben und vereinbaren, was im Fall der Fälle zu tun ist.

Denken Sie daran, dass dieser Personenkreis wissen muss, wo die Schlüssel sich befinden falls die Yacht an einen anderen Liegeplatz verlegt werden muss.

Die Yacht immer richtig und ausreichend dem Wetter oder zu erwartenden Wetter vertäuen, ggf. doppelte Leinenführung.

Ruckdämpfer verwenden, um ruckartige Zugkräfte auf die Klampen und Festmacherleinen zu mindern. Sie schonen die Festmacherleinen und schützen Klampen und das umliegende Laminat vor Haarrissen.

Achten Sie darauf, dass die Festmacherleinen durch die Schiffsbewegungen bei Schlechtwetter nicht am Gelcot scheuern und wenden dies durch entsprechende Gegenmaßnahmen ab. Sorgen Sie für ausreichende geeignete Fender zum Nachbarlieger oder zur Pier.

Kuchenbuden und Sprayhoods immer gut verschließen, um Beschädigungen zu vermeiden noch besser ist das Abbauen. Rollanlage sichern, Schot entfernen um ein ungewolltes ausrollen zu vermeiden. Baumkleid ordentlich festzurren um ein aufplustern zu verhindern. Noch besser Segel unter Deck lagern.

Starkwind führt an den Küstengewässern oftmals auch zu stark verändernden Wasserständen. Sollte ihr Boot nicht an einer Schwimmsteganlage liegen müssen regelmäßig in geeigneten Abständen die Festmacherleinen kontrolliert werden, um ggf. geeignete Maßnahmen zu treffen damit Schäden an der Außenhaut der Yacht vermieden werden.

Wenn im Herbst in den Wettervorhersagen Orkanartige Stürme vorhergesagt wurden und Sie keinen geschützten Liegeplatz haben, prüfen Sie, ob es evtl. möglich ist, das Boot an einen Ort umzulegen der besseren Schutz bei dem vorhergesagten Wetter bietet.

Der richtige Winterlegeplatz

Eigner lassen ihre Boote und Yachten außerhalb der Saison an den unterschiedlichsten Orten „Überwintern“. Dazu gehören z.B. auf Vereinsstellplätzen, auf dem eigenen Grundstück, beim Bauern in der Scheune, bei professionellen Winterliegeplatzbetreibern, man mag es manchmal nicht glauben auf öffentlichen Parkplätzen, usw.

Sollten Sie keinen Servicebetrieb mit der Winterfestmachung der Yacht beauftragen, sollten folgende Punkte beachtet werden:

Welche Auflagen und Obliegenheiten enthalten ihre Yachtkaskoversicherungsbedingungen?

Suchen Sie sich nach Möglichkeit einen geeigneten geschützten Stellplatz im Freilager. Achten Sie darauf, dass geeignete Lagerböcke genutzt werden und die Lagerpunkte eingehalten werden, damit keine schwerwiegenden Schäden am Schiffskörper entstehen.

Die verwendeten Lagerböcke müssen richtig stabilisiert werden.

Abdeckplanen richtig sichern, damit diese bei Starkwind nicht reißen und durch die Gegend wehen.

Die Yacht sollte nicht aufgeriggt gelagert werden, um so weniger Angriffsfläche für einen Sturm zu bieten.

Sollten Sie keine Erfahrungen mit der Einlagerung und richtigen Winterfestmachung von Booten und Yachten haben, nutzen Sie die Erfahrungen und Möglichkeiten erfahrener Servicebetriebe.

Überwintern im Wasser

Prüfen Sie ihre Yachtkaskoversicherungsbedingungen, die meisten Anbieter Schließen in ihren Versicherungsbedingungen Schäden verursacht durch Eis und Schnee an der Yacht aus.

Prüfen Sie, ob sich der Liegeplatz überhaupt zum Überwintern im Wasser eignet. Er sollte sich in einem ruhigen Gewässer befinden, damit möglicherweise entstehendes Eis nicht ins Treiben gerät – oder aber alternativ in einem Bereich mit dauerhafter Strömung, die das Boot eisfrei hält. Das Liegen in Gezeitenrevieren oder Gegenden mit sich ändern¬dem Wasserstand birgt die Gefahr, dass die feste Eisdecke in Schollen bricht, die sich dann überlappen und eine Presswirkung auf das Schiff ausüben.

Prüfen Sie geeignete Methoden, um Eis auf Abstand zu halten damit ein "Zerquetschen" durch Eisschollen vermieden wird. Lassen Sie sich bevor Sie sich für diese Art von Überwinterung entscheiden von qualifizierten Fachleuten beraten.

Welche Schäden sind bei Sturm über eine bestehende Yachtversicherung versichert?

Wir können hier natürlich nicht für alle Versicherer sprechen, sondern legen die NEUBACHER- Yachtkaskobedingungen Fassung SBK000119 zu Grunde.

Versicherung Schäden

Grundsätzlich sind in einer Allgefahrendeckung alle Gefahren versichert, die das Boot oder die Yacht ausgesetzt sind.
Versicherte Teilschäden werden gemäß Bedingungen ohne Abzüge „Neu für Alt“ reguliert. Totalverluste gemäß Kaskobedingungen zur Festen Taxe.

Was ist so versichert?

In der Allgefahrendeckung sind z.B. folgende Gefahren mitversichert: Strandung, An- Grund-Geraten, Kentern, Sinken, höhere Gewalt wie Sturm, Blitzschlag sowie Brand, Explosion, Kollision mit festen und/oder schwimmenden Gegenständen, Vandalismus und Diebstahl, Brechen und Knicken von Masten, Spieren, Bäumen, stehendem und laufendem Gut

Nicht ganz so einfach ist es, wenn ihr Boot durch das Boot des Winterlagernachbarn beschädigt wird. Angenommen das Nachbarboot kippt durch einen Sturm auf ihr Boot oder durch den Sturm herfliegende Teile des Nachbarbootes beschädigen ihre neue Yacht. Im Gegensatz zur KFZ Versicherung wo wir es mit ein Gefährdungshaftung zu tun haben, gilt wie überwiegend im privaten Bereich das Prinzip der Verschuldenshaftung. Der Schadenverursacher, in diesem Fall der Nachbarlieger kann in der Regel nur haftbar gehalten werden, wenn er den Schaden selbst schuldhaft also fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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