Neubacher Bootsversicherungen

10 goldene Sicherheitsregeln für den Freizeitskipper

Die 10 wichtigsten Sicherheitsregeln für Skipper

1. Schiffsführer

Beurteilen Sie das eigene Können und die eigenen Fähigkeiten realistisch. Ein frisch erworbener Sportbootführerschein macht aus Ihnen noch keinen erfahrenen Seemann. Sammeln Sie erst langsam Ihre Erfahrungen bevor es auf große Reise geht. Lernen Sie Ihre Yacht ersteinmal "kennen".
Übung macht erst den Meister!

Das dürfen Sie nie vergessen. Sie haben immer die volle Verantwortung für Schiff und Besatzung!
Als Skipper tragen Sie genauso wie ein Kapitän in der Berufsschifffahrt, die zivil- und Strafrechtliche Verantwortung für die Sicherheit von Schiff und Besatzung.

Zur Verantwortung des Skippers gehört auch die Vorsorge für den Fall der Fälle, dass doch mal was passiert. Mit einer Bootsversicherung/ Yachtversicherung von Neubacher, sind Sie immer gut vor den finanziellen Folgen eines Schadens geschützt.

2. Wasserfahrzeug

Machen Sie sich mit der Funktionsweise des Sportbootes den technischen Einrichtungen sowie der Ausrüstungsgegenstände und dem Zubehör vertraut. Prüfen Sie die Funktionsweise aller technischen Einrichtungsgegenstände. Das Wasserfahrzeug muss sich in einem fahr- und funktionstüchtigen Zustand befinden.

3. Sicherheitsausrüstung

Führen Sie geeignete Rettungsmittel in ausreichender Stückzahl mit. Rettungswesten, Feuerlöscher, Leckwehrmaterial, Signalmittel, Erste Hilfe Ausrüstung gehören auf jedes Wasserfahrzeug. Die Sicherheitsausrüstung muss ständig kontrolliert werden und bei Notwendigkeit, ausgetauscht werden.

4.Reiseplanung

Machen Sie sich mit dem Vorgesehenen Fahrtgebiet vertraut. Rutenplanung, Besonderheiten im Seegebiet, Hafenansteuerungen, Liegeplatzsituation im Zielhafen usw. Prüfen Sie die Navigationseinrichtungen an Bord, Denken Sie an die Berichtigung der Seekarten, Hafenhandbücher und Tidekalender.

Im Binnenbereich auf Flüssen informieren Sie sich über die aktuellen Tauchtiefen.

Wichtig

Ein Kartenplotter ist kein Seekartenersatz.

5. Wetter

Wenn Sie im Küsten- oder im Seebereich unterwegs sind, kein Reiseantritt ohne vorher den Seewetterbericht abgehört oder gelesen zu haben. Beobachten Sie während der Reise ständig die weitere Wetterentwicklung. Bei Schlechtwetterwarnungen so schnell wie möglich den nächsten Hafen anlaufen. Ist kein Hafen in Sicht, bereiten Sie sich, die Besatzung und Ihr Boot auf das vorhergesagte schlechte Wetter vor.

6.Einweisung

Weisen Sie Crew und Gäste in alle Sicherheitsvorkehrungen ein. Richtige Einweisung in die Rettungsmittel, was nutzt eine Rettungsweste, wenn der Gast an Bord sie im Notfall nicht richtig anlegen kann. Erklären Sie den an Bord anwesenden wie sie sich an Bord zu bewegen haben und wo ihr Platz bei Manövern ist. Hände und Füße gehören beispielsweise bei An- Ab- oder Hafenmanövern ins Schiff und nicht außenbords.

Ernennen Sie ein geeignetes Crewmitglied zu Ihrem Stellvertreter, für den Fall, das Sie selbst ausfallen.

  • Sichern Sie sich ab:
    Dokumentieren Sie die Einweisung der Besatzung im Logbuch und lassen sich diese von jedem Crewmitglied mit Unterschrift gegenzeichnen.

7.Mensch-über–Bord

Als ich mein seemännisches Handwerkzeug erlernt habe, sagten wir noch „Mann über Bord“, aber so ändern sich die Zeiten.☺

Treffen Sie Sicherheitsvorkehrungen damit niemand über Bord fallen kann. Für den Fall das es doch passieren sollte, klären Sie vorher ab, wie Sie die Person wieder an Bord bekommen. Denken Sie daran, dass sich ein 2 Zentnermann mit nassen Sachen nicht so einfach an Bord hieven lässt. Eventuell gibt es ja eine Badeplattform oder Winschen bzw. Eigenkonstruktionen.

Wichtig

Auch Sie als Skipper können über Bord gehen. Es muss dann jemanden an Bord geben, der die Yacht bedienen kann und in der Lage ist, alle notwendigen Rettungsmaßnahmen einzuleiten, damit Sie wieder aufgenommen werden können.

Es soll in der Vergangenheit schon Fälle gegeben haben, bei denen der Schiffsführer auf Grund von Unfähigkeit der Crew, dieses Ereignis nicht überlebt hat.

8. Nebel

Bei Nebel sollten Sie einen sicheren Liegeplatz im Hafen nicht verlassen. Es sei denn Sie haben ausreichend Erfahrungen und ein Radar an Bord.

Werden Sie vom Nebel auf See überrascht, nach Möglichkeit Fahrwasser und Schifffahrtsstraße verlassen und die vorgeschriebenen Schallsignale geben.

Zur Sicherheitsausrüstung gemäß Punkt 3, gehört natürlich auch ein Radarreflektor, damit Sie von Schiffen in Fahrt die über ein Radar verfügen, wahrgenommen werden können.

Für den Fall das Sie unter Maschine laufen, hilft auch, an und ab den Motor abzustellen und nach Motorengeräuschen und Schallsignale anderer Wasserfahrzeuge zu horchen.

9. Berufsschifffahrt

Halten Sie nach Möglichkeit Abstand von der Berufsschifffahrt. Soweit möglich sollten Sie außerhalb des Fahrwassers oder zumindest weit rechts laufen, wenn Ihnen ein Schiff aus der Berufsschifffahrt begegnet.

Provozieren Sie keine Gefahrensituationen oder pochen auf Ihr Vorfahrtsrecht.

Ein Frachter hat keine Bremsen und lässt sich nicht so einfach und unkompliziert manövrieren wie ein Sportboot. Und ich glaube ich weiß, wer bei einer Kollision den Kürzeren zieht.

10. Ausguck

Ausguck halten ist oberste Pflicht, damit Sie Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen können und rechtzeitig in der Lage sind Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Sie können ebenfalls Gefahrensituationen anderer Verkehrsteilnehmer erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten.

Wichtig

Autopilot an und dann sich mit anderen Dingen beschäftigt, ist schon so manch einen zum Verhängnis geworden und der Versicherer erklärt Ihnen dann gerne, warum Sie grob Fahrlässig gehandelt haben.

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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