Jahr für Jahr machen Diebstähle von Booten und Yachten sowie von Außenbordmotoren, Z-Antrieben, nautische-technische Ausrüstungen und Zubehör einen großen Teil der Schäden aus, die unsere Schadenabteilung und die der Versicherer beschäftigen.
Welche Anforderungen stellt mein Kaskoversicherer an die vorbeugenden Diebstahlsicherungen?
Die meisten Versicherer verlangen zusätzliche Sicherungen für Außenbordmotoren und Bootstrailer. Die Art und den Umfang der Sicherungsmaßnahmen finden Sie in den Kaskoversicherungsbedingungen für Ihr Boot. Sollten Sie dazu Fragen haben weil die Formulierungen nicht eindeutig sind oder Sie diese nicht finden, fragen Sie einfach den Versicherer und lassen sich die Auflagen schriftlich bestätigen.
Bringen Sie die geforderten Sicherungen unbedingt an. Wird beispielsweise der Außenbordmotor gestohlen und die geforderte Sicherung war nicht angebracht, weil Sie der Meinung waren der Motor wiegt ja 250 kg und ist mit dem Boot fest verbolzt, kann der Versicherer die Leistung und Schadenregulierung verweigern.
Wir haben für Sie als Empfehlung die 10 wichtigsten Präventivmaßnahmen zum Schutz Ihres Eigentums vor Bootskriminalität zusammengestellt bzw. wie Sie im Falle eines Diebstahles richtig reagieren – denn die Zahl der Diebstähle von Booten und Außenbordmotoren steigt kontinuierlich ...
Sichern Sie Ihr Boot, und Ihren Außenborder oder den Z-Antrieb zusätzlich ab z.B. mit Bolzenschlössern, Ketten, Schlössern, Alarmanlagen oder GPS-Peilsender. Prüfen Sie, ob der Außenborder besser gegen Wegnahme geschützt werden kann, z.B. durch Mitnahme von Bord während des Stilllegens, durch Aufbewahrung in einer Halle oder in der heimischen Garage.
Nutzen Sie nach Möglichkeit VDS anerkannte Sicherungen. Haben Sie schon mal versucht ein ABUS Sicherheitsvorhängeschloss mit einem Bolzenschneider durchzutrennen? Wir schon, leider ohne Erfolg.
Lassen Sie den Außenbordmotor und das Zubehör von der Wasserschutzpolizei codieren.
Ohne eindeutige Identifizierungs- und Eigentumskennzeichnungen an den Motoren oder dem Zubehör wird die Beweisführung bei der Sicherstellung von vermutlich entwendeten Bootsmotoren und Zubehör erheblich erschwert. Außerdem werden als kodiert gekennzeichnete Bootsmotoren deutlich uninteressanter für Kriminelle.
Fotos können eine spätere Identifizierung oder auch die Fahndungsarbeit der Polizei erleichtern.
Fotografieren Sie Ihr Boot sowie Ausrüstung sowie Zubehör und notieren Sie alle techn. Daten wie z.B. Hersteller, Motor- Gerätenummern von Boot, Motor, nautischen und technischen Geräten. Bringen Sie gegebenenfalls eigene Kennzeichnungen zur Identifizierung an.
Fotos können Ihnen auch als Eigentumsnachweis im Schadenfall gegenüber dem Versicherer dienen.
Trailer-Sicherungen bieten Schutz gegen Diebstahl.
Der Bootstrailer muss mittels Kastenschloss oder einer gleichwertigen Sicherung gegen Diebstahl gesichert werden. Denken Sie auch daran wenn der Trailer sich hinter dem Pkw befindet ist dieser beim Verlassen des Autos mittels Schloss mit dem PKW zu sichern.
Es soll schon vorgekommen sein, das nach der Pause auf einer Autobahnraststätte, nur noch das Auto auf dem Parkstreifen stand und der gestohlene Trailer samt Boot auf nimmer wiedersehen verschwunden war.
Diese vorbeugenden Maßnahmen sollten Sie bei nautischen und technischen Ausrüstungsgenständen der Yacht treffen:
Achten Sie auf widerstandsfähige Tür-, Fenster- und Lukenbeschläge, Sicherheitszylinder an Kajütentüren und Lenkradsperren. Verschließen Sie Kajüte und Backskisten. Entfernen Sie leicht demontierbare und wertintensive Ausrüstungsgegenstände und lassen Sie keine Wertgegenstände an Bord.
So finden Sie die richtigen Sicherungen für Bootsmotoren und Trailer:
Fragen Sie einfach Ihren Bootshändler oder Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens. Hier werden Sie sicherlich gut beraten und finden auch die erforderliche Unterstützung bei der Montage.
Sollten Sie hier nicht weiterkommen oder fehlt ein solcher Ansprechpartner, fragen Sie einfach ihren Fachmakler für Yachtversicherungen.
Sehr wichtig: Jeder Diebstahl ist unverzüglich der Polizei und dem Versicherer zu melden.
Umso schneller die Polizei Fahndungsmaßnahmen einleiteten kann, umso größer sind die Erfolgsaussichten, dass die Diebe gefasst werden und Sie Ihr Eigentum zurück erhalten.
Was muss ich meiner Versicherung melden und welche Pflichten habe ich im Schadenfall um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden
Diese Pflichten finden Sie in Ihren Kaskoversicherungsbedingungen und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Den Weisungen des Versicherers sollten Sie folgen um nicht den Versicherungsschutz zu gefährden.
(1) Der Versicherer kann nach dem Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass der Versicherungsnehmer jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist. Belege kann der Versicherer insoweit verlangen, als deren Beschaffung dem Versicherungsnehmer billigerweise zugemutet werden kann.“
§ 28 Abs. 4 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) Sollten die im Versicherungsfall einzuhaltenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten verletzt werden, laufen Sie Gefahr, Ihren Versicherungsschutz zu Verlieren.
Verstößt der Versicherungsnehmer gegen die Wahrheitspflicht, kann der Versicherer ebenfalls ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Und hier noch eine Empfehlung der Wasserschutzpolizei:
Denken Sie an die erfolgreiche Initiative der Polizei „Vorsicht wachsamer Nachbar“ zur Diebstahl- und Einbruchsprävention.
„Es sind nicht nur immer die Anderen, die Opfer von Straftaten werden können.“
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Oder vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf. Nutzen Sie bitte unser Formular für ein individuelles Angebot.
Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr
Fr von 8 bis 16 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Tel. 0385 / 52 19 10 00
Unsere Schadenhotline ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.