Berechnen Sie die Kosten für Ihre günstige Bootsversicherung online, vergleichen den Leistungsumfang und beantragen den Versicherungsschutz für Ihr Boot gleich hier bei Ihrem Spezialisten für Bootsversicherungen.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht für Sportboote. Es kann aber sein, dass der Hafen- oder Winterlagerbetreiber eine Haftpflichtversicherung für das Boot oder die Yacht fordert, für die ein Liegeplatz gemietet wurde.
Halten Sie sich mit dem Boot im Ausland auf kann die Sache mit der Versicherungspflicht ganz anders aussehen. Italien fordert z.B. eine Mindestdeckung in der Haftpflicht von 6.000.070€.
Rufen Sie uns bitte an, bevor Sie eine Auslandsreise antreten, die internationale Versicherungsbestätigung versenden wir umgehend gemäß Wunsch per Mail oder per Post.
Um im Fall eines Schadens richtig abgesichert zu sein und nicht im finanziellen aus zu landen. Was aber leisten die einzelnen Bootsversicherungen im Schadenfall:
Die Bootshaftpflichtversicherung leistet bedingungsgemäß für schuldhaft verursachte Schäden an Dritte. Auch Umweltschäden sind mitversichert, wenn z.B. das Boot oder die Yacht sinkt, Öl und Kraftstoff ins Gewässer gelangen kommt die Versicherung für den finanziellen Schaden auf.
Eine Kaskoversicherung leistet für Schäden am eigenen Boot. Optional bietet NEUBACHER Deckungserweiterungen z.B. für innere Maschinenschäden an der Antriebsanlage an. Kosten für die Bergung, die Entsorgung und Vernichtung des Wracks sind ebenfalls in der Bootskasko bis 2 Mio. EURO mitversichert.
Gerade bei älteren Booten und Yachten, können im Schadenfall Bergungskosten und Kosten für die Wrackbeseitigung/ Vernichtung inkl. der Kosten für entstandene Umweltschäden, den Versicherungswert für das Boot schnell übersteigen.
Wer möchte dem steht auch eine Insassenunfallversicherung für die Besatzung zur Verfügung und für evtl. Rechtsstreitigkeiten eine Yachtrechtsschutzversicherung.
Das Boot inkl. fest eingebauter Maschinenanlage, die nautische und seemännische Ausrüstung sowie Zubehör.
Sollen Beiboot, Außenbordmotor, persönlichen Effekten und ein Bootstrailer mitversichert werden, so sind für diese Positionen, wie im Antrag gefragt, die Versicherungswerte anzugeben.
Zu den Effekten zählen die persönlichen Ausrüstungsgegenstände die unmittelbar nichts mit der Ausrüstung und dem Zubehör des Bootes zu tun haben. Das können sein die Bekleidung, die Sie tragen, Brillen, Handy, Angelzeug, Fernseher usw.
Übrigens das Steiner Fernglas an Bord gehört nicht zu den Effekten, sondern zur nautischen- seemännischen Ausrüstung.
Gemäß versicherten Fahrtgebieten im Wasser oder in der Marina.
Natürlich auch beim Transport an Land auf einem Trailer.
Außerhalb der Saison beispielsweise im Winterlager egal ob in der Halle oder im Freilager.
Beim Anlandnehmen und Zuwasserlassen durch einen Kran oder beim slippen.
Bei sonstigen üblichen Aufenthalte außerhalb des Wassers wie etwa der Werkstattaufenthalt.
Laut Versicherungsbedingungen mit einer mindestens 5 mm starken Stahlkette und Schloss oder einer gleichwertigen Sicherung. Gleichwertige mechanische Außenbordsicherungen finden Sie im Fachhandel z.B. bei ABUS; STAZO, McGard usw. Weitere Informationen zum Thema Diebstahlschutz bei Booten finden Sie in unserem Ratgeber.
Nein, diese Auflage gibt es in den Bootskaskobedingungen von NEUBACHER nicht.
Die Kosten für die Bootskasko richten sich z.B. nach folgenden Risikodaten wie, Hersteller, Typ, Maschinenleistung, Segelfläche, Baujahr, Fahrtgebiete, Selbstbeteiligungen und natürlich dem Versicherungswert.
Bei den Kosten für die Bootshaftpflichtversicherung sind es in erster Linie die Leistung der Maschinenanlage, die Segelfläche und natürlich auch die Höhe der Deckungssummen verantwortlich für die Kosten.
Mit unserem Rechner für Bootsversicherungen kann der gewünschte Versicherungsschutz individuell zusammengestellt werden. Das betrifft z.B. Fahrtgebiete, Selbstbeteiligungen, Versicherungsumfang oder versicherte Risiken.
Ein Onlineantrag für den Sofortigen Abschluss der gewünschten Versicherungen haben wir für Sie natürlich integriert.
Die Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen finden Sie ebenfalls auf unserem Angebotsrechner für Bootsversicherungen oder in unserem Dokumentencenter.
In der Bootshaftpflichtversicherung ist bei NEUBACHER der zum Boot gehörige nichtversicherungspflichtige Bootstrailer mitversichert.
In der Bootskaskoversicherung kann der Bootstrailer gegen Schäden durch z.B. Unfall oder Diebstahl mitversichert werden.
Gegen Diebstahl ist der Bootstrailer mittels Kastenschloss, Hakenkralle oder einer gleichwertigen Sicherung zu schützen.
Auszug: „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,“
Nicht überall wo Versicherung drauf steht, ist auch der gewünschte Versicherungsschutz drin und Werbung und Wahrheit liegen oftmals weit auseinander. Nutzen Sie unseren Leistungsvergleich für eine objektive Bewertung.
Tests in Zeitschriften und im Internet oder „sogenannte Vergleiche einiger Anbieter" verkürzen relevante Leistungen auf ein Minimum und auf Begriffe wie Allgefahrendeckung, Feste Taxe, Wrackbeseitigungskosten oder Rückstufung im Schadenfall usw., wobei letztgenanntes ja nichts nutzt, wenn der Versicherer den Schaden auf Grund von Ausschlüssen oder nicht eingehaltener Obliegenheiten erst gar nicht bezahlt.
Wir empfehlen Ihnen unsere Seite im Netz: 16 Ausschlüsse in der Bootskasko, die Sie so nicht akzeptieren sollten.
Das durch eine günstigere Versicherungsprämie nicht der vorhandene evtl. bessere Versicherungsschutz / Versicherungsumfang verloren geht. Informieren Sie sich vorab über wichtige Vergleichskriterien.
Versicherungswerte / Versicherungssummen sind in den Kaskoversicherungsbedingungen definiert. Wechsle ich den Versicherer und übernehme einfach die alte Versicherungssumme aus dem Vorvertrag, kann es im Schadenfall zu Problemen auf Grund einer Überversicherung kommen. Dazu gibt es bereits einschlägige Gerichtsurteile. Gerne erläutern wir Ihnen diese Problematik.
Besser Sie sind gleich bei NEUBACHER versichert!
Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten über NEUBACHER eine Bootsversicherung abzuschließen.
Zum einen steht Ihnen unser Onlinerechner mit integriertem Antrag zur Verfügung.
Oder wir schicken Ihnen einen Versicherungsvorschlag inkl. aller Antragsunterlagen und Bedingungen per Mail oder per Post, Sie füllen diese aus, unterschreiben sie uns schicken den Antrag an uns zurück.
Natürlich stehen wir immer für einen telefonische oder Onlineberatung zur Verfügung.
Wenn Sie in der Nähe wohnen können Sie auch gerne bei uns im Büro in Schwerin vorbeischauen. Kontaktieren Sie uns!
Kein Problem, rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine Mail wir helfen Ihnen so schnell wie möglich weiter. Sie können auch unser Rückruf-Formular nutzen.
Natürlich können wir Ihnen in den meisten Fällen auch einen Versicherungsvorschlag für anfragepflichtige Boote, Schiffe und Yachten unterbreiten.
Schicken Sie uns den auf der Startseite befindlichen Fragebogen oder rufen Sie uns einfach an.
Nach Vorlage der Versicherungspolice zu dem im Antrag befindlichen Datum.
Oder bei Antragseingang und Bestätigung der Deckung durch NEUBACHER in Vollmacht der Versicherer.
Die vertragliche Kündigungsfrist besteht 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Prämienerhöhung.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 96 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geht die Kaskoversicherung auf den Erwerber der Yacht über. Die bislang bestehende Haftpflichtversicherung endet mit dem Verkauf.
Wichtig zu wissen: 97 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) Anzeige der Veräußerung
(1) 1Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich anzuzeigen. 2 Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, und der Versicherer den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Ggf. kann es eine Nebenpflichtverletzung des Verkäufers sein, der im Zweifel zum Schadensersatz verpflichtet wird, wenn der Versicherer leistungsfrei sein sollte?
Schäden sind immer schnellstmöglich und schriftlich bei NEUBACHER anzuzeigen. Nutzen Sie hierfür unsere Online-Schadenmeldung oder unsere Schaden-Hotline. Wir leiten sofort alle Maßnahmen ein, damit Sie ihr Hobby so schnell wie möglich wieder ausüben können.
Natürlich stehen wir auch telefonisch immer für Sie zur Verfügung. Weitere Informationen zur Schadenabwicklung finden Sie auf unserer Webseite.
Durch eigene Bedingungswerke/ Versicherungsbedingungen steht im Vergleich zu vielen Mitbewerbern mit Standartbedingungen ein umfangreicherer und besserer Versicherungsschutz zur Verfügung. Auch im Vergleich zu vielen Maklerbedingungen erhalten Sie über uns einen nachweisbaren besseren Versicherungsschutz für Ihr Boot oder Ihre Yacht. Sehen Sie unseren Leistungsvergleich.
30 Jahre Erfahrung im Versicherungsgeschäft mit seemännisch-technischem und natürlich versicherungstechnischem Know-how.
Als Versicherungsmakler vertreten wir im Gegensatz zu Versicherungsvertretern oder Assekuradeuren die im Auftrag der Versicherer tätig werden, die Interessen unserer Mandanten.
Kostenlose Rechtsberatung im Schadenfall durch unsere auf Versicherungsrecht sowie Boots- und Yachtrecht spezialisierten Rechtsanwälte.
Wenn ein Schaden Eintritt verfügen wir über ein europaweites Netz von unabhängigen Sachverständigen für Boots- und Yachtschäden, die Ihnen weiterhelfen.
Hohes fachliches Ansehen und Vertrauen bei den Versicherern durch Übertragung von umfangreichen Vollmachten, die dem Interesse unserer Kunden dienen.
Und vieles mehr.
Für weitere Beratungen und Fragen stehen wir Ihnen natürlich immer zur Verfügung!
Den genauen Wortlaut und Umfang des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte unseren Versicherungsbedingungen für Boote und Yachten.