Neubacher Bootsversicherungen

Bootstrailer

Ein Bootstrailer ist ein Anhänger für den Transport von Booten. Im Gegensatz zum Slipwagen (die speziell für das Ins-Wasser-Lassen und zum An-Land-Ziehen verwendet werden), sind Trailer für die Nutzung auf der Straße geeignet – wobei auch Bootstrailer existieren, die zusätzlich als Slipwagen eingesetzt werden können.

Bootstrailer © miss_mafalda, Fotolia

Trailer-Typen

Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Ausführungen. Grundsätzlich lässt sich ein Trailer nach folgenden Merkmalen unterscheiden: Anzahl der Achsen sowie Art der Bremse.

Je nach Länge und Größe gibt es Trailer mit einer Achse (einachsig) oder mehreren Achsen (mehrachsig). Zudem gibt es Trailer mit eigenen Bremsen sowie Trailer, die durch die Bremskraft des PKW gebremst werden.

Besonders wichtig bei der Auswahl des passenden Trailers ist natürlich das zulässige Höchstgewicht, so dass das gewünschte Boot auch transportiert werden kann.

Trailer und Gewichte

Jeder Trailer hat ein zulässiges Gesamtgewicht. Dieses ergibt sich aus dem Leergewicht (Eigengewicht) sowie der Nutzlast. Die Nutzlast bestimmt, wie schwer maximal die Zuladung sein darf – also Bootsgewicht mit Zubehör und Ausrüstung.

Zulässiges Gesamtgewicht

Achten Sie auf das zulässige Gesamtgewicht! Bei einer Überschreitung erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis – und zwar nicht nur für den Trailer, sondern für das gesamte Gespannt. Dies gilt in der Regel auch für den Versicherungsschutz im Schadenfall.

Achten Sie auch auf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges: Hier zählen unter anderem Insassen, Gepäck und natürlich auch der Trailer mit Ladung hinzu.

Trailer im Straßenverkehr

In Deutschalnd benötigten Trailer eine eigene Zulassung (grünes Kennzeichnen), um im Straßenverkehr eingesetzt werden zu können. Zulässig ist eine Breite von 2,55 Meter und eine Höhe von bis zu 4 Metern.

Bei Breiten über 2,55 Meter und bis zu 3 Meter muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Bei einer Breite über 3 Meter ist ein kompliziertes Zulassungsverfahren von Nöten.

Anhängersicherung
Ein fehlendes oder nicht angebrachtes Sicherungsseil kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Stützlast
Die zulässige Stützlast ist im Fahrzeugschein eingetragen und sollte nach Möglichkeit voll ausgeschöpft, jedoch nicht überschritten werden.

Sicherung von Schiffsschrauben
Vor jeder Fahrt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen, da die ungeschützte Schiffsschraube eines auf einem Anhänger mitgeführten Schiffes eine Gefahrenstelle darstellt. Es ist daher eine Verkleidung, die so beschaffen sein muss, dass Schnittverletzungen durch die Schraube ausgeschlossen werden können vorgeschrieben.

Ladungssicherung
Sportboote auf Trailern sind so zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Überstehende Ladung
Dem Gespann nach hinten hinausragende Ladung (wie der Mast!) ist deutlich zu kennzeichnen. Bei Dunkelheit ist eine beleuchtete Kennzeichnung erforderlich. In anderen Ländern können abweichende Vorschriften gelten.

Gebrauchten Trailer kaufen

Beim Kauf eines gebrauchten Bootstrailers, sollten Sie unter anderem auf folgende Punkte achten.

Allgemeiner Zustand

Untersuchen Sie den Trailer nach rostigen Stellen. Auch die Stabilität des Trailers sollte nicht beeinträchtigt sein. Für einen Schnelltest der Stoßdämpfer, können Sie auf den Anhänger steigen und etwas hüpfen.

Bei einer Probefahrt sollten Sie testen, ob der Trailer in der Spur bleibt.

Elektrik

Prüfen Sie die elektrischen Anschlüsse. Schalten Sie die Blinker und die Lampen nacheinander ein, um deren Funktion zu testen. Die Ursache für eine defekte Lampe kann eine kaputte Glühbirne sein. Funktioniert keine einzige Lampe, könnte etwas mit der Elektrik nicht in Ordnung sein.

Reifen

Achten Sie nicht nur auf den Zustand, sondern auch auf das Alter der Reifen. Die meisten Hersteller empfehlen, die Reifen nach 6, spätestens nach 8 Jahren zu wechseln. Reifen, die nicht regelmäßig genutzt werden, altern besonders schnell.

Planen Sie ggf. die Anschaffung neuer Reifen mit ein, damit es zu keinen Beanstandungen durch den TÜV kommt.

Trailer gegen Diebstahl sichern

Sichern Sie nicht nur Ihr Boot gegen Diebstahl, sondern auch Ihren Trailer! In unserem Ratgeber finden Sie 10 Tipps, wie Sie Boot und Zubehör gegen Kriminelle schützen. Zum Beispiel mit einer Trailer-Sicherung.

Trailer-Sicherungen bieten einen guten Schutz

Bootstrailer Zulassung und Versicherungspflicht

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
e)
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

Trailer-Schäden und Versicherung

Bei NEUBACHER ist der zum Boot gehörige, nichtversicherungspflichtige Trailer, über die Sportboothaftpflichtversicherung mitversichert.
Der Kaskoschutz kann in die Bootsversicherung mit eingeschlossen werden.

Den genauen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte unseren Sportboothaftpflichtversicherungsbedingungen.

Neue gesetzliche Regelung bei Unfällen mit Anhänger

Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall mit Anhänger? Hier sorgt der Gesetzgeber ab 17. Juli 2020 mit einer Neuregelung für mehr Klarheit: Zuständig ist in der Regel die Versicherung der Zugmaschine.

Wenn ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall verursacht, muss künftig die Versicherung des Zugfahrzeugs zahlen. Diese Gesetzesreform betrifft Auflieger von Sattelzügen genauso wie den Wohnwagen auf dem Weg in den Urlaub oder den kleinen Anhänger mit Gartenabfällen.
In den vergangenen zehn Jahren war die Haftungsfrage deutlich komplizierter: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs mussten sich die Versicherung des Zugfahrzeuges und des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen. Für die Versicherungen bedeutete das einen höheren Aufwand bei der Verwaltung.

Nach dem neuen Gesetz wird der Versicherer des Anhängers nur noch zur Kasse gebeten, wenn die „überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt“ – beispielsweise, weil ein Reifen platzt. „Die Neuregelung tritt zum 17. Juli 2020 in Kraft.

Quelle: VVW GmbH

Hinweis: Wir erheben mit unseren Ausführungen keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Alles zum Versicherungsschutz von Booten, Yachten und Schiffen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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